Hartmut Honka: Gemeinschaftliches Adoptionsrecht ist richtiger Weise nur für verheiratete Ehepaare möglich – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist vertretbar
(LNP) „Das gemeinschaftliche Adoptionsrecht ist richtiger Weise nur für verheiratete Ehepaare möglich. Wir sind unverändert der Auffassung, dass eine Prägung durch Vater und Mutter für...