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CDU Saar weist Forderungen nach Vermögenssteuer zurück

von Frank Baranowski
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(LNP) Der Generalsekretär der CDU Saar, Roland Theis, hat die Forderungen von SPD und Linken nach einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer kritisiert: „Nicht ohne Grund hat die SPD in elf Regierungsjahren im Bund keinen einzigen ernsthaften Versuch unternommen, die Vermögenssteuer wieder einzuführen. Es waren die Bundesfinanzminister Lafontaine, Eichel und Steinbrück, die als zuständige Fachminister von solch populistischen Forderungen nichts wissen wollten. Und sie taten gut daran: Allein der Verwaltungsaufwand, um das Vermögen aller Bürger wie auch Unternehmen zu kontrollieren und zu bewerten, ist enorm. Laut Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft müssten hierfür 5.000 zusätzliche Finanzbeamte eingestellt werden – ein Aufwand, den die durch eine Vermögenssteuer zu erwartenden Mehreinnahmen kaum rechtfertigen.

Darüber hinaus bleiben die heutigen Befürworter der Vermögenssteuer eine Antwort auf die Frage schuldig, wie eine sinnvolle Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen vorgenommen werden könnte. Denn dies ist kaum möglich. Jedoch sind in Deutschland über 95 Prozent der Firmen als Personengesellschaften organisiert. Hinzu kommt, dass die Vermögenssteuer von Firmen unabhängig von Umsatz und Gewinn – und damit auch in Zeiten schlechter Konjunktur – aufgebracht werden müsste. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten können wir eine solche investitionsverhindernde Steuer überhaupt nicht gebrauchen.

Dies belegt auch ein Blick auf das Ausland: Zunehmend wird in den OECD-Staaten, in denen eine Vermögenssteuer überhaupt noch existiert, über deren Abschaffung nachgedacht, da sie sich als wenig zielführend erwiesen hat. Die CDU wird daher keine Vermögenssteuer unterstützen, die negative Konsequenzen für die Wirtschaft, insbesondere für den Mittelstand, bedeutet.“

Zur Kritik am Steuerabkommen mit der Schweiz erklärt Roland Theis: „Ziel muss es sein, zu legaler Steuergerechtigkeit zu kommen. Das geht nur mit einem vernünftigen Abkommen mit der Schweiz. Für uns im Saarland bedeutet das vereinbarte Abkommen, dass wir rückwirkend Nachzahlungen von 60 Mio. Euro erhalten und fortan mit jährlichen Mehreinnahmen von 10 Mio. Euro rechnen können. Wenn wir auf diese Weise große Vermögen an der Konsolidierung des Landeshaushaltes stärker beteiligen können, dann ist es im Interesse des Landes, dem Abkommen zuzustimmen.“

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