Startseite BundesländerBayern Für eine unbeschwerte Reise / Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk rät: Ansprüche rechtzeitig sichern und nach der Reise Konten überprüfen

Für eine unbeschwerte Reise / Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk rät: Ansprüche rechtzeitig sichern und nach der Reise Konten überprüfen

von Frank Baranowski
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(LNP) Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk macht Reisende auf zwei rechtlich wichtige Punkte aufmerksam, die sie beachten sollten. „Wer eine Reise antritt, ist unbeschwert und denkt nicht an Paragraphen“, so Merk. Aber zwei Punkte sollte man aber auf jeden Fall beachten, damit es nachher keine bösen Überraschungen gibt:

„Überprüfen Sie nach ihrer Rückkehr unverzüglich Ihr Konto, um zu sehen, ob es nicht nachvollziehbare Abbuchungen während der Abwesenheit gegeben hat“, so Merk: „Leider gibt es in aller Welt Straftäter, die auf immer wieder neuen Wegen Daten insbesondere von Urlaubern ausspähen und zu ihren Zwecken missbrauchen. Kann man sich eine Abbuchung gar nicht erklären, sollte möglichst schnell Widerspruch bei der Bank erhoben und die Polizei verständigt werden.“ Zur Vorsorge bei möglichen Diebstählen auf der Reise selbst empfiehlt Merk Reisenden, von allen Unterlagen Kopien mitzunehmen und diese an einem anderen Ort als die Originale zu verwahren.

Merk weiter: „Wichtig ist auch; Bei Mängeln einer Pauschalreise können Sie Ihre Position für spätere Verhandlungen oder sogar Zivilprozesse erheblich verbessern, wenn Sie folgendes beachten: Beschweren Sie sich vor Ort, verlangen Sie Abhilfe vom örtlichen Reiseleiter – und setzen Sie dabei eine Frist. Dass dies geschehen ist, sollte man sich schriftlich dokumentieren lassen. Außerdem kann es nützlich sein, den mangelhaften Zustand mit Fotos und Videoaufnahmen festzuhalten und sich die Namen und Anschriften von anderen Urlaubsgästen zu notieren. Ansprüche wegen Minderung oder auf Schadenersatz müssen dann unbedingt innerhalb eines Monats nach Rückkehr von der Reise beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden – sonst sind die Rechte futsch.“

Besonders praktisch ist der erst kürzlich vom Hause Merks herausgebrauchte Taschenratgeber „Ihre Rechte als Reisende“. Aufgrund seines handlichen Formats kann man ihn jederzeit und überall bei sich führen. Der Ratgeber kann im Internet unter http://www.verwaltung.bayern.de/portal/by/ServiceCenter/Broschuerenbestellen bestellt und heruntergeladen werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Reise finden Verbraucher in der Broschüre „Ihr Recht auf der Reise“ sowie im Internet unter http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/index.htm.

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