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Familienminister Stefan Grüttner zur Betreuung von Kindern mit Behinderungen

von Frank Baranowski
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„Wohnortnahe Betreuung in Tageseinrichtungen, bisherige Standards und gewohnte Qualität werden weiterhin sichergestellt“

(LNP) „Deutliche Erhöhung der Pauschalen für Kinder mit Behinderungen“ / Auf Initiative des Hessischen Familienministers Stefan Grüttner haben sich in der vergangenen Woche die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Liga der Freien Wohlfahrtspflege als Verantwortliche für die Rahmenvereinbarung Integrationsplatz im Hessischen Sozialministerium getroffen und zugesagt, „weiterhin hohe Standards bei der Betreuung von Kindern mit Behinderungen sicher zu stellen“.

„Ich freue mich, dass die Partner in einem konstruktiven und zielorientierten Gespräch hier im Hessischen Sozialministerium hinterlegt haben, dass die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen auch künftig in der „Rahmenvereinbarung Integrationsplatz“ geregelt wird. Mir war und ist es ein besonders wichtiges Anliegen, dass bei der Aufnahme von Kindern mit Behinderungen insbesondere die Gruppengröße zu reduzieren ist und zusätzliche Fachkraftstunden vorzuhalten sind, um dem besonderen Bedarf von Kindern mit Behinderungen gerecht zu werden“, erläuterte Grüttner. Umso erfreulicher bewerte er daher die Aussagen der Kommunalen Spitzenverbände und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, dass eine Lösung der Umsetzung der bisherigen Standards in die ab dem 1. Januar 2014 geltende kindbezogene Systematik sowohl für den Betreuungsbedarf für Kinder mit Behinderungen als auch die Übertragung der Regelungen auf die Betreuung von Kindern unter drei Jahren kurz bevorstehe und die Rahmenvereinbarung zeitnah angepasst werden könne. „Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Partnern, weil somit klar ist, dass es bei der gewohnten Qualität und mindestens dem Status Quo bleiben wird. Diese Sicherheit ist wichtig für die Familien und Einrichtungen“, so der Familienminister.

Umgekehrt sagte Grüttner in dem Gespräch zu, nach einem Jahr der Umsetzung einer neu geltenden Rahmenvereinbarung Integrationsplatz anhand der dann konkret vorliegenden Zahlen mit den Partnern über mögliche Änderungsbedarfe zu sprechen. Darüber hinaus gab es einen Konsens, dass das Land Hessen die Kommunen bei ihrer Aufgabe der Kinderbetreuung nachhaltig unterstützt. Gerade auch durch das neue Hessische Kinderförderungsgesetz, mit dem ab 1. Januar 2014, mit dann jährlich durchschnittlich 424,5 Millionen Euro, die pauschale Förderung des Landes noch einmal erheblich erhöht wird. „Durch die massive Anhebung der Pauschalen für die Kinderbetreuung durch das Kinderförderungsgesetz, speziell der Pauschale für Kinder mit Behinderungen von 1.540 Euro für Kita- und 1.671 Euro für U3-Kinder auf auf dann 2.340 Euro pro Kind und Jahr, wird sich mithin kein Träger ab dem 1. Januar schlechter stellen“, sagte Grüttner zu.

„Die gemeinsame Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen auch in Zukunft in Kindertageseinrichtungen auf der Basis guter fachlicher Standards zu sichern, ist das Ziel, dem sich die Partner mit großer Verantwortung annehmen“, so der Familienminister abschließend. Es gelte, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Übereinkommens der Vereinten Nationen, die sich an Bund, Land und Kommunen richten, über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, dem besonderen Betreuungsbedarf von Kindern mit Behinderungen gerecht zu werden und deren wohnortnahe Betreuung in einer Tageseinrichtung weiterhin zu sichern.

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