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19. Oktober 2024
Sachsen

Martin Dulig, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt anlässlich der heutigen Beratungen des sächsischen Wassergesetzes

(LNP) Schwarzgelb versenkt Chance für zeitgemäßes Wassergesetz / Erfahrungen des Juni-Hochwassers 2013 müssen berücksichtigt werden.

„Die SPD-Fraktion hatte beantragt, die 2. Lesung des sächsischen Wassergesetzes von der heutigen Tagesordnung des Sächsischen Landtages zu nehmen. Die Regierungskoalition hat aber gegen die Stimmen der demokratischen Opposition unser Anliegen abgelehnt. Damit hat Schwarzgelb die Chance versenkt, die Erfahrungen und Konsequenzen aus dem jüngsten Hochwasser im Gesetz zu berücksichtigen.

Lieber Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, Sie haben die Verabschiedung des Gesetzes im Ausschuss  schon einmal verschoben, ohne sachlichen Grund  – und zwar vor dem Junihochwasser. Warum wollen Sie jetzt mit dem Kopf durch die Wand? Was vergeben Sie sich, wenn wir das Gesetz wieder in die Ausschüsse zur erneuten Beratung überweisen? Warum warten wir nicht den von Tillich angekündigten ‚Kirchbach-Bericht‘ ab? Es ist doch widersinnig, wenn wir die Erfahrungen aus dem Hochwasser 2013 nicht ins Gesetz einfließen lassen!

Es ist erst drei Wochen her, als wir angesichts des Juni-Hochwassers im Landtag die große Einigkeit beschworen. Das ist auch richtig so, denn beim Hochwasser müssen wir alle zusammenarbeiten. Aber wenn es konkret wird, ist davon leider nicht mehr viel übrig. Wir müssen aus dem Hochwasser lernen – neben 2002 und 2010 auch die Erfahrungen aus 2013 aufnehmen. Nehmen wir uns die dazu erforderliche Zeit, beraten wir das Wassergesetz noch einmal und passen es an! Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht von uns.“

Arne Grimm
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher
SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: 0351/493 5706
Fax:  0351/493 5456
www.spd-fraktion-sachsen.de

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