Startseite BundesländerBayern Organhandel! Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert härtere Strafen im Transplantationsrecht: Wir brauchen ein deutliches Signal, dass Fehlverhalten hier völlig inakzeptabel ist

Organhandel! Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert härtere Strafen im Transplantationsrecht: Wir brauchen ein deutliches Signal, dass Fehlverhalten hier völlig inakzeptabel ist

von Frank Baranowski
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(LNP) Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert in Folge des Organhandels-skandals eine deutlich härtere Sanktionierung illegaler Verhaltensweisen und Manipulationen im Bereich des Transplantationsrechts auch durch das Strafrecht. „Wir müssen das Vertrauen der Menschen in die Organspende wieder-herstellen“, so Merk. „Dazu gehört für mich auch eine Nachbesserung im Bereich des Strafrechts: Dadurch würde ein ganz klares Signal gesetzt, dass Manipulationen hier völlig inakzeptabel und mit dem schärfsten Schwert bedroht sind, das wir in unserem Recht haben, nämlich mit Kriminalstrafe.“ Merk weiter: „Das heißt konkret: Es ist aus meiner Sicht völlig inakzeptabel, dass beispielsweise der gewerbsmäßige Handel mit Organen und Geweben lediglich mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet wird, während zum Beispiel auf gewerbsmäßige Hehlerei eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren steht. Wir müssen die Strafandrohung hier auf 10 Jahre erhöhen. Das hätte insbesondere auch eine längere Verfolgbarkeit zur Konsequenz, weil die Verjährungsfrist von 5 auf 10 Jahre verlängert würde. Und: Wir müssen überprüfen, ob der Katalog der mit Strafe bedrohten Verstöße gegen Vorschriften über die Organtransplantation ausgeweitet werden muss. Beides zusammen wäre ein wichtiger Baustein, um wieder Vertrauen in die Transplantationsmedizin zurückzugewinnen.

Hintergrund:
Nach derzeit geltendem Recht ist in § 18 des Transplantationsgesetzes der Organ- und Gewebehandel mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, bei Gewerbsmäßigkeit mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht. In § 19 des Transplantationsgesetzes werden bestimmte dort abschließend aufgezählte Verstöße gegen das bei Transplantationen zu beachtende Verfahren unter Strafe gestellt.

Quelle: stmjv.bayern.de

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