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SPD darf Eltern das Betreuungsgeld nicht vorenthalten

von Frank Baranowski
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Zum heutigen Start des Betreuungsgeldes erklärt der Bundesvorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder MdB

(LNP) „Die SPD-geführten Bundesländer dürfen jungen Familien das Betreuungsgeld nicht vorenthalten. Mit ihrer Weigerung, Familien auf ihren finanziellen Anspruch aufmerksam zu machen, entzieht die SPD jungen Eltern aus wahltaktischen Gründen die Entscheidungsfreiheit, die ihnen das Betreuungsgeld bietet.

Ab dem heutigen Tag können Eltern, die ihre Kleinkinder im zweiten Lebensjahr nicht in eine öffentliche Einrichtung geben, sondern selbständig zuhause versorgen, das von der christlich-liberalen Koalition eingeführte Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. Mit dieser neuen Familienleistung wird die Wahlfreiheit der Eltern zwischen unterschiedlichen Betreuungsmodellen gestärkt. Echte Wahlfreiheit bedeutet für uns, dass wir der Betreuung durch ein Elternteil oder abwechselnd beide Elternteile die gleiche Anerkennung zu Teil werden lassen, wie der Betreuung in einer Tagesstätte oder bei Tagesmüttern.

Als kleinste, aber zugleich wichtigste Einheit der Gesellschaft ist die Familie besonders zu schützen und zu unterstützen. Entsprechend ist es Aufgabe der Politik, die Familie durch geeignete Rahmenbedingungen zu fördern. Dabei wollen wir Familien kein Erziehungsmodell vorschreiben.

Die Junge Union Deutschlands hat sich nach intensiven Diskussionen in diversen Beschlüssen für die Einführung eines Betreuungsgeldes stark gemacht. Wir begrüßen es, dass junge Eltern nun eine echte Wahlfreiheit haben und frei entscheiden können, wie ihre Kinder betreut werden.

Das Wohl der Kinder hat für uns oberste Priorität. Deshalb muss die Familienpolitik vor wahltaktischen Grabenkämpfen bewahrt werden. Wir fordern die SPD-geführten Landesregierungen auf, den Eltern die freie Wahl der Erziehung ihrer Kinder zu überlassen und über den Anspruch auf das Betreuungsgeld zu informieren!“

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