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21. November 2024
Nordrhein-Westfalen

Bin ich mit ’18‘ Volljährig ? Meist JA aber viel zu oft NEIN – Die PDE Politik für Deutschland in Europa plädiert für ein Umdenken

(LNP) Was nützt die schönste Schulpflicht, wenn sie zu keinem Abschluss führt ? Auf diese Art entsteht Nachwuchs für HARTZ IV und das Abgleiten in ein Leben außerhalb des Gemeinwesens. Schulpflicht und Schulabschluss sind untrennbar. Die Volljährigkeit mit ’18‘ sollte zum Qualitätsausweis werden. Wer den nicht erreicht, muss im wahrsten Sinn des Wortes ’nachsitzen‘. Schulpflicht macht nur dann einen Sinn, wenn am Ende der Schulabschluss steht. Ein Schulabschluss ohne die Fähigkeit deutsch zu sprechen, zu lesen, zu schreiben und die Grundrechenarten zu beherrschen, ist kein Schulabschluss.

Die Volljährigkeit darf nicht zu einem juristischen  ‚Zahlen-Automatismus‘ verkommen. Das Schulabschluss-Zeugnis ist zugleich ein Dokument für das Erreichen der Volljährigkeit. Volljährig im Sinne des Gesetzes ist niemand ohne Schulabschluss. In Ausnahmefällen reicht, unabhängig vom Alter, auch der Nachweis vom Beginn einer Berufsausbildung. Das 18.Lebensjahr ist nur der Abschied vom Jugendstrafrecht. Bei Fällen von besonderer Brutalität können sich minderjährige Täter und Täterinnen nicht auf ihre Jugendlichkeit und das Jugendstrafrecht berufen. Dieser ‚juristische Trick‘ sollte abgeschafft werden.

PDE – Politik für Deutschland in Europa
Gebietsverband – West
Steinbeck 105
42119 Wuppertal
http://www.pde-online.eu

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