Startseite BundesländerSchleswig-Holstein Christopher Vogt: Wir sollten den Hochschulen noch mehr Autonomie zutrauen

Christopher Vogt: Wir sollten den Hochschulen noch mehr Autonomie zutrauen

von Frank Baranowski
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(LNP) In seiner Rede zu Top 5 (Änderung des Hochschulgesetzes) erklärt der Stellvertretende Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Der vorliegende Gesetzentwurf greift in der Tat zwei ganz unterschiedliche Punkte auf:

Zum einen soll dieser Entwurf dem Universitätsklinikum die Möglichkeit eröffnen, Bauvorhaben in eigener Regie durchzuführen, wofür es hier eine breite Mehrheit gibt und wo wir nun auf den Vorschlag der Landesregierung sehr gespannt sind, wie der bauliche Masterplan am UKSH umgesetzt werden soll. Zum anderen schafft die Gesetzesänderung den Universitätsrat ab und ersetzt diesen durch einzelne Hochschulräte an den Universitäten. Beide Änderungen sind aus unserer Sicht notwendig und in der Sache richtig.

Über die Umsetzung des baulichen Masterplans am UKSH und die Frage, ob das ÖPP-Modell für das Land und das Klinikum der intelligenteste Weg zur Umsetzung wäre, haben wir hier bereits aus naheliegenden Gründen mehrfach debattiert. Wir werden dies in naher Zukunft sicherlich anhand eines konkreten Vorschlags fortsetzen können. Der Landtag legt sich mit dieser Neuregelung noch nicht auf das ÖPP-Modell festlegen, sondern schafft lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen, um das noch zu wählende Verfahren auch umzusetzen zu können, wenn es soweit ist.

Meine Fraktion ist sehr gespannt auf das, was uns die Landesregierung in den nächsten Monaten vorlegen wird. Ich hatte es bereits vor einigen Monaten bei einer Debatte zu diesem Thema gesagt: Die Bedenken des Landesrechnungshofes bezüglich des ÖPP-Modells nehmen wir sehr ernst, und auch wir haben so unsere Zweifel, ob die Effizienzrenditen wirklich so groß sein werden, wie vom UKSH bisher angenommen. Da erwarten uns mit Sicherheit noch spannende Diskussionen. Es geht hier um den einzigen medizinischen Vollversorger im Land, einen großen Arbeitgeber und ein hohes finanzielles Risiko für den Landeshaushalt. Klar ist natürlich, dass der bauliche Masterplan angepackt und umgesetzt werden muss. Aber welcher konkrete Weg bei der Umsetzung der beste ist, wird uns noch ganz massiv beschäftigen. Mit Spannung erwarten wir den UKSH-Jahresabschluss 2012, der hoffentlich zeitnah veröffentlicht wird und der ja offenbar nicht so rosig ausfallen soll.

Für unsere Universitäten schaffen wir heute ein ungeliebtes Gremium ab. Es hat sich seit seiner Einführung 2007 nicht bewährt. Die schleswig-holsteinische Besonderheit ‚Universitätsrat‘, der neben den Aufgaben für die jeweiligen Universitäten auch noch mit den Aufgaben betraut ist, die Struktur der Lehrangebote, die Profilbildung und die Forschungsschwerpunkte aller drei Hochschulen aufeinander abzustimmen, gehört künftig der Vergangenheit an. Dass es eine Monsteraufgabe war, für alle drei Universitäten im Land zuständig zu sein, leuchtet ein, wenn man sich die Universität zu Lübeck und die Universität Flensburg anschaut. Diese beiden Universitäten haben nun wirklich wenige Schnittpunkte, so dass eine gemeinsame Beratung und Zuständigkeit hinsichtlich der Abstimmung von Lehrangeboten und Profilbildung nicht notwendig und sinnvoll erscheint.

Wir erachten die Abschaffung des Universitätsrates aber lediglich als einen Schritt in die richtige Richtung. Unserer Ansicht nach müssen wir auch über die – nun an die Stelle des Universitätsrates tretenden – Hochschulräte und ihre Aufgaben reden. Der Wunsch nach einer Reform auch bei diesem Gremium ist erneut in der schriftlichen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf deutlich geworden. Da die Landesregierung jedoch angekündigt hat, über die zukünftige Aufgabenverteilung innerhalb der Hochschulgremien noch Gespräche zu führen und Änderungsvorschläge hierzu dann im Zuge einer grundlegenden Novellierung des Hochschulgesetzes machen zu wollen, haben wir zu diesem Zeitpunkt auf eigene Vorschläge verzichtet. Wir begrüßen, dass die Landesregierung bei einer Novellierung des Hochschulgesetzes nicht auf die Schnelle, wie wir es bei anderen Gesetzen erlebt haben, vorgeht, sondern auf dem beschriebenen Wege.

Wir sollten uns für eine solche Novellierung wirklich die notwendige Zeit nehmen und umfangreiche Beratungen durchführen. Denn das, was zum Misserfolg des Universitätsrates beigetragen hat, trifft sicherlich auch in einigen Punkten auf die Hochschulräte zu. Dieses Hochschulgremium sollte die Hochschulen in ihrer Autonomie stärken. Dennoch habe ich den Eindruck, dass es hier immer noch an Akzeptanz mangelt. Eine ungeliebte Institution – dessen Mitglieder teilweise wenig bekannt sind – zwischen den Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen (im engeren Sinne) und Politik bzw. Ministerium hat es nicht unbedingt leicht. Es sollte da eine genaue Analyse der Aufgaben und ihrer Wahrnehmung durch die Hochschulräte durchgeführt und denn entschieden werden, ob weiterhin an diesem Gremium festgehalten werden soll, ob seine Aufsichtsfunktion gestärkt werden oder ob es stärker zu einem Beratungsgremium werden soll.

Ich hoffe, dass wir dann demnächst über einen Hochschulgesetzentwurf sprechen werden, im dem wir den Hochschulen noch mehr Autonomie zutrauen. Wir wollten mit unserem Änderungsantrag im Ausschuss auch den einzelnen Hochschulen die Möglichkeit eröffnen, bauliche Vorhaben in eigener Regie durchzuführen. Dass die Koalitionsfraktionen dies abgelehnt haben, ist sehr bedauerlich. Auch wenn die heutige Beschlussempfehlung nur die vorerst zweitbeste Lösung darstellt, werden wir dieser heute zustimmen.“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/

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