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Ahnen: Schulgesetzänderung soll Signalwirkung haben

von Frank Baranowski
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(LNP) Durch eine ausdrückliche Klarstellung im Schulgesetz will die Landesregierung dafür sorgen, dass das Verbot sexueller Kontakte von Lehrkräften zu Schülerinnen und Schülern fest im Bewusstsein aller an Schule Beteiligten verankert wird. Ein Gesetzentwurf des Bildungsministeriums, der dies festschreibt, ist heute vom Kabinett im Grundsatz gebilligt worden und geht nun in die Anhörung. „Wir wollen im Rahmen des Schulgesetzes unmissverständlich herausstellen, dass alle Lehrkräfte und auch das sonstige Personal einer Schule eine besondere Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler der Schule tragen. Sexuelle Beziehungen zu Schülerinnen und Schülern sind mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule nicht vereinbar“, unterstrich Bildungsministerin Doris Ahnen.

Auslöser für die Gesetzesänderung war der bundesweit kritisierte Freispruch eines Lehrers aus Rheinland-Pfalz, der sexuelle Beziehungen zu einer minderjährigen Schülerin hatte. Höchstrichterlich wurde der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in diesem Fall verneint. Das strafrechtlich geforderte Obhutsverhältnis sei nicht gegeben, weil der Lehrer weder der Klassenlehrer noch ein Fachlehrer der Schülerin gewesen sei. Über mögliche Veränderungen des Strafrechts für einen besseren Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch berät zurzeit eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz. Dienstrechtlich sind sexuelle Beziehungen zwischen dem Lehrpersonal und Schülerinnen oder Schülern ohnehin sanktioniert und führen – insbesondere bei Kontakten mit Minderjährigen – in der Regel zur Entfernung aus dem Dienst.

Katrin D’Eugenio
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