(LNP) Die Landtagsgrünen sehen nach dem Gutachten des Münchner Staatsrechtlers Burgi zur Gültigkeitsdauer bei der Übergangsregelung die Zeit für eine gerichtliche Klärung gekommen. „Es gibt hier offensichtlich unterschiedliche Rechtsauffassungen“, so die parlamentarische Geschäftsführerin Ulrike Gote. „Konsequent wäre es nun, wenn das Landtagsamt – wie vom ORH gefordert – Rückzahlungsansprüche an die betroffenen Abgeordneten stellen und nach deren zu erwartenden Klageerhebungen eine endgültige juristische Klärung vor Gericht erfolgen würde.“
Darüber hinaus halten die Landtagsgrünen die Frage der Rückzahlungen von Verwandtenbezügen an das Landtagsamt nicht ausschließlich für eine juristische, sondern zuvorderst für eine moralische. „Die Kollegen, die hier bis zuletzt von eine übergangsweise gedachten Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht haben, sollten zur Wiederherstellung des Vertrauens in das Bayerische Parlament über eine freiwillige Rückzahlung der Gelder nachdenken“, fordert Ulrike Gote.
Holger Laschka,
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