Startseite BundesländerHamburg Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wird wieder gestärkt: Gesetzentwurf zur Novellierung des Personalvertretungsrechts liegt vor

Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wird wieder gestärkt: Gesetzentwurf zur Novellierung des Personalvertretungsrechts liegt vor

von Frank Baranowski
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(LNP) Die SPD-Fraktion hat den heute vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst begrüßt. „Es war und ist nicht einfach, zwischen den Belangen der Bediensteten und der Dienststellen immer einen Ausgleich herzustellen. Insgesamt ist das aber ein gelungener Kompromiss zwischen Senat und Gewerkschaften, den wir später auch im Gesetzgebungsverfahren zu einem erfolgreichen Abschluss bringen wollen“, so SPD-Fraktionschef Andreas Dressel, der daran erinnerte, dass es der erste Antrag seiner Fraktion in dieser Wahlperiode war, den Senat aufzufordern, der Bürgerschaft einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsrechts vorzulegen. „An vielen Stellen können nun die unter dem CDU-Senat gekappten Mitspracherechte der Personalräte in der Hamburger Verwaltung wieder gestärkt werden. Das ist eine gute Nachricht, gerade in Zeiten, in denen Hamburgs Verwaltung vor großen Herausforderungen steht. Klar ist: Der öffentliche Dienst ist für unser Gemeinwesen unverzichtbar. Wir setzen bei den mit Blick auf die Schuldenbremse notwendigen Veränderungen auch auf die Kompetenz und die Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen. Mit der angestrebten Novelle des Personalvertretungsgesetzes sollen die Personalräte wieder stärker als Partner bei der Organisation einer guten Verwaltung wahrgenommen werden und effektivere Mitspracherechte erhalten.“

Hintergrund: Mit der grundlegenden Änderung des Personalvertretungsrechts im Jahr 2005 (Drs. 18/2240, 18/3263) wurden die Mitspracherechte der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in erheblichem Maße eingeschränkt. Unter dem Vorwand verfassungsgerichtlicher Vorgaben hat die damalige CDU-Alleinregierung die Mitbestimmungstatbestände sowohl quantitativ als auch qualitativ beschnitten. Dabei sind Spielräume vorhanden, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu personalvertretungsrechtlichen Regelungen in Hamburg umzusetzen, ohne die Bedeutung der Personalräte gering zu schätzen. Die Bediensteten und ihre Personalvertretungen sind für eine gute Verwaltung unverzichtbar. Es ist angezeigt, ihre Erfahrung und Kompetenz zu nutzen. Deshalb sollen nach dem Willen der SPD-Fraktion die Personalräte wieder gestärkt werden; der Senat ist diesem Antrag mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nun nachgekommen.

Claas Ricker
Pressesprecher
SPD-Bürgerschaftsfraktion
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