(LNP) In der Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag hat die niedersächsische Landesregierung beschlossen, eine Änderung des Niedersächsischen Abfallgesetzes in den Landtag einzubringen. Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom März dieses Jahres zur sogenannten „Beteiligung in eigener Sache“.
Das Gericht hatte entschieden, dass ein Landkreis als untere Abfallbehörde keine gewerbliche Sammlung von Abfällen aus privaten Haushaltungen untersagen darf, die in Konkurrenz zu einer eigenen Sammlung des Landkreises in seiner Funktion als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger steht. Bei einem entsprechenden Interessenkonflikt sei das Umweltministerium zuständig. Durch den Gesetzentwurf soll nun klargestellt werden, dass eine Beteiligung in eigener Sache nur dann vorliegt, wenn die Kommune Antragstellerin bei ihrer eigenen unteren Abfallbehörde ist oder wenn sie Adressat eines entsprechenden Bescheides ist. So ist die Vorschrift bisher auch immer angewendet worden.
Damit werden die unteren Abfallbehörden jetzt wieder generell für die Bearbeitung der Anzeigen gewerblicher Sammlungen zuständig. In diesem Zusammenhang werden die betroffenen Kommunen auch auf die Bedeutung der strikten organisatorischen und personellen Trennung der beiden Arbeitsbereiche als einerseits Abfallbehörde und als andererseits eigener Abfallbetrieb hingewiesen, um möglichen Interessenkollisionen vorzubeugen.
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