Startseite BundesländerNordrhein-Westfalen Gebauer: Betroffene zahlen Preis für rot-grüne Uneinsichtigkeit

Gebauer: Betroffene zahlen Preis für rot-grüne Uneinsichtigkeit

von Frank Baranowski
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(LNP) Kurz vor der geplanten Verabschiedung des Inklusionsgesetzes im Landtag scheint Rot-Grün uneins über eines der zentralen landespolitischen Vorhaben zu sein. Während Ministerin Löhrmann im Schulausschuss keine Dialogbereitschaft erkennen ließ, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende parallel, die Verabschiedung des Gesetzes könne in den Oktober verschoben werden, um eine Einigung mit den Kommunen zu erreichen. Yvonne Gebauer, bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion: „Offenbar ist es um das Klima zwischen SPD und Grünen nicht gut bestellt zu sein, wenn derart unterschiedliche Auffassungen zu Zeitplan und Finanzierung vertreten werden.“ Enttäuschend sei, dass weder SPD noch Grüne die gravierenden Mängel bei der Qualität der Inklusion beheben wollten.

„Rot-Grün hat die vernichtende Kritik der Verbände an ihrem Gesetzentwurf abperlen lassen und unzureichende Konsequenzen daraus gezogen“, kritisiert Gebauer. Der Gesetzentwurf müsse zurückgenommen und umfassend überarbeitet werden. Die Lösung der Konnexitätsfrage mit den Kommunen sei nur ein Baustein.  „Offensichtlich sind  sich SPD und Grünen allerdings nicht mehr einig, wie sie mit ihrem schlechten Gesetzentwurf weiter umgehen wollen“, sagt Yvonne Gebauer. Während Schulministerin Löhrmann und die Grünen den Entwurf unverändert und möglichst schnell durchs Parlament peitschen wollten, stellte die SPD eine Verschiebung der Abstimmung in den Oktober in Aussicht. Gebauer: „Dieser Zeitplan ist zu kurz gesprungen. Der Aufschub reicht hinten und vorne nicht aus, um  die Frage der Konnexität befriedigend zu klären oder die umfangreichen qualitativen Mängel des Gesetzentwurfs zu beheben.“

Rot-Grün habe die Sommerpause verstreichen lassen, ohne sich um eine Einigung zu bemühen. „Ministerin Löhrmann hat im Ausschuss unmissverständlich erklärt, dass sie von ihrer bisherigen Position nicht abrückt. Kommunen, Abgeordneten und Öffentlichkeit soll stattdessen eine bereits bestehende Evaluationsklausel als Placebo angedient werden. Dass die Kommunen eine Regelung ablehnen, durch die das Land sie `vielleicht ´ und `irgendwann´ bei der Inklusion unterstützt, ist nachvollziehbar.“

Wibke Op den Akker
Pressesprecherin
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