Startseite BundesländerRheinland-Pfalz Wehner: Erhalt der landwirtschaftlichen Alterssicherung – Reform der Hofabgabeklausel

Wehner: Erhalt der landwirtschaftlichen Alterssicherung – Reform der Hofabgabeklausel

von Frank Baranowski
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(LNP) Thorsten Wehner, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, spricht sich für den Beibehalt der landwirtschaftlichen Alterssicherung im System der landwirtschaftlichen Sozialversicherung aus. Der Landwirtschafts- und Umweltausschuss des Landtags hat sich in seiner heutigen Sitzung erneut mit der Forderung der rheinland-pfälzischen CDU nach Abschaffung der landwirtschaftlichen Alterssicherung beschäftigt. Hierzu und zur Hofabgabeklausel hatte der Landtag bereits im Juni des Jahres eine Anhörung durchgeführt. Bei der Anhörung wurden die Forderungen der rheinland-pfälzischen CDU nach Abschaffung der landwirtschaftlichen Alterssicherung kritisiert. Sie stießen beim landwirtschaftlichen Berufsstand und bei den Agrarexperten auf einhellige Ablehnung.

„Auf Bundesebene sollte hingegen die Frage einer stärkeren gegenseitigen Durchlässigkeit von landwirtschaftlicher und gesetzlicher Rentenversicherung unter besonderer Berücksichtigung einer gegenseitigen Anrechnung von Versicherungszeiten geprüft werden. Eine solche Untersuchung müsste auch die denkbaren Vor- und Nachteile der stärkeren gegenseitigen Durchlässigkeit und ihre finanziellen Folgen für die beiden Sozialversicherungssysteme aufzeigen. Klar ist aber, dass wir das bewährte agrarsoziale Sicherungssystem mit der landwirtschaftlichen Alterskasse nicht grundsätzlich in Frage stellen sollten.

In Bezug zur CDU bin ich froh, dass die rheinland-pfälzische CDU jetzt anscheinend in ihren Radikalforderungen wieder etwas zurückgerudert ist. Der einhellige Protest aus der Landwirtschaft hat hier Wirkung gezeigt – wenn auch erst zur heutigen Ausschuss-Sitzung und kurz vor den Bundestagswahlen“, so der agrarpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

Zur Reform der Hofabgabeklausel erklärt Wehner: „Bestehende Ungerechtigkeiten durch die Hofabgabeklausel müssen beseitigt und gleichzeitig Hofübergaben erleichtert werden. Das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) aus dem Jahr 1957 war in der Vergangenheit bereits mehrfach modernisiert worden. Dennoch besteht hier weiterer Reformbedarf.

Unsere Vorschläge bei der weiteren Reform der Hofabgabeklausel zielen besonders in Richtung einer neu zu schaffenden Möglichkeit eines landwirtschaftlichen Rentenbezugs mit einem Abschlag von 10 Prozent für diejenigen Landwirtinnen und Landwirte, die außer der Hofabgabe alle weiteren Voraussetzungen für den Altersrentenbezug erfüllen. Dieser Kompromissvorschlag müsste meiner Meinung bundesweit auch über Länder, Verbands- und Parteigrenzen Zustimmung finden können.“

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