Startseite BundesländerNiedersachsen Niedersächsische Initiative gegen den Missbrauch von Werkverträgen ist im Bundesrat erfolgreich – Cornelia Rundt: Wir dürfen Beschäftigte nicht ihrem Schicksal überlassen

Niedersächsische Initiative gegen den Missbrauch von Werkverträgen ist im Bundesrat erfolgreich – Cornelia Rundt: Wir dürfen Beschäftigte nicht ihrem Schicksal überlassen

von Frank Baranowski
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(LNP) Niedersachsens Landesregierung geht mit einem Gesetzesantrag entschlossen gegen Lohndumping und den Missbrauch von Werkverträgen vor – der Antrag hat gerade im Bundesrat eine Mehrheit gefunden. „Wir dürfen nicht die Werkvertragsbeschäftigten, die unter skandalösen Bedingungen in vielen unserer Betriebe arbeiten und leben müssen, ihrem Schicksal überlassen“, sagte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt heute im Bundesrat. Es gehe dabei nicht nur um die Wahrung sozialstaatlicher Maßstäbe, sondern auch um den Ruf des Wirtschaftsstandorts Deutschland in der Welt.

Niedersachsen hatte den Gesetzesantrag gemeinsam mit den anderen rot-grün regierten Ländern Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eingebracht. Die Mehrheit der Länderkammer sprach sich für schärfere gesetzliche Regelungen aus. Während die Bundesregierung untätig bleibt und neue empirische Erkenntnisse abwarten will, sieht der Gesetzesantrag aus Niedersachsen konkrete Maßnahmen gegen den Missbrauch von Werkverträgen vor. So sollen die Behörden eine Verlängerung der sogenannten Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis deutlich früher ablehnen können. Und die Betriebsräte sollen in die Lage versetzt werden, auf die Einhaltung der Vorschriften für wirklich alle im Betrieb Beschäftigten zu achten – das Betriebsverfassungsgesetz muss entsprechend geändert werden. Betriebsräte sollen auch ein Mitbestimmungsrecht in Fragen des einsatzbezogenen Arbeitsschutzes erhalten.
„Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag will Niedersachsen zusammen mit den anderen Antrag stellenden Ländern einer Fehlentwicklung begegnen, die für viele der Betroffenen – vor allem ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – mit katastrophalen Arbeits- und Lebensbedingungen verbunden ist“, erklärte  Rundt. „In vielen deutschen Unternehmen werden in zunehmendem Umfang Arbeitnehmerschutzrechte durch den Missbrauch von Werkverträgen umgangen.“ Das gelte übrigens für viele verschiedene Branchen – nicht nur für die dafür in der Presse besonders kritisierte Schlacht- und Zerlegebranche, so Niedersachsens Sozialministerin. Ein weiteres Problem: Personal, das mittels Schein-Werkverträgen beschäftigt wird, ersetze immer öfter Stammpersonal.

„Die unternehmerische Verantwortung für die Beschäftigten im Betrieb darf nicht zunehmend auf Subunternehmen verlagert werden“, erklärte ergänzend Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Der Staat darf nicht zugucken, wenn in Deutschland arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterlaufen werden und Lohndumping betrieben wird. Dem müssen wir einen starken Riegel vorschieben.“  Mit dem nun beschlossenen Gesetzesantrag wird sich der nächste Bundestag befassen.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales,
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