(LNP) Zur Pressekonferenz von Bildungsministerin Doris Ahnen zur Vorstellung der geplanten Schulgesetznovelle erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Bettina Brück:
„Wir freuen uns sehr, dass mit der geplanten Schulgesetznovelle ab dem Schuljahr 2014/15 das uneingeschränkte und vorbehaltlose Wahlrecht der Schulform für Eltern behinderter Kinder umgesetzt wird. Damit erhalten Eltern behinderter Kinder auch normativ die gleichen Rechte wie Eltern nichtbehinderter Kinder. Diesen wichtigen Schritt zur Gleichbehandlung auf dem Weg zur Inklusion hat die SPD-Landtagfraktion bereits in einem Antrag im Jahr 2010 formuliert, das Wahlrecht wurde im Koalitionsvertrag 2011 festgeschrieben, in der Folgezeit die Rahmenbedingungen erarbeitet und nunmehr wird mit dem vorbehaltlosen Wahlrecht gesetzmäßig umgesetzt, was faktisch bereits seit Jahren praktiziert wird. Die weitere Ausgestaltung eines inklusiven Schulsystems ist für uns eine selbstverständliche Aufgabe und Verpflichtung im Sinne aller Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern. Wir freuen uns auf die Diskussion in der parlamentarischen Beratung und werden die Schulgesetznovelle positiv begleiten. Das gilt auch für die erweiterten demokratischen Mitgestaltungsrechte im Schulalltag für Eltern, Schülerinnen und Schüler.“
SPD-Landtagsfraktion
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