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19. Oktober 2024
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3 %-Klausel für Europawahl verfassungswidrig?

FREIE WÄHLER und ÖDP erheben Klage gegen die 3%-Klausel für Europa-Wahlen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht mit der dringenden Bitte um eine rasche Entscheidung

(LNP) Die Vorsitzenden beider Parteien, Hubert Aiwanger für die FREIEN WÄHLER,Sebastian Frankenberger für die Ökologisch-Demokratische Partei und Professor Hans Herbert von Arnim stellen die Klage und inhaltlichen Mängel des 3 %-Gesetzes vor. Die Bundestags-Fraktionen, mit Ausnahme der Linken, hatten das Gesetz, in kaum mehr als einer Woche, durch den Bundestag gepeitscht. Dringende Warnungen der eigenen Ministerialverwaltung und der Appell von 34 Staatsrechtlehrern wurden schlicht ignoriert.

Die ausserparlamentarischen Parteien mussten noch vier Monate warten, bis der Bundespräsident das Gesetz in diesen Tagen unterzeichnet hat. Jetzt können sie es endlich anfechten. Der lange Schwebezustand beeinträchtigte die Parteien in skandalöser Weise in ihren Wahlvorbereitungen. Professor von Arnim konnte als gemeinsamer Prozessvertreter von FREIEN WÄHLERN und der Ökologischen Partei gewonnen werden.

Er war bekanntlich vor zwei Jahren erfolgreicher Kläger gegen die Sperrklausel bei Europa-Wahlen! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. November 2011 hatte formal zwar nur die 5 %-Klausel, in seinen bindenden Gründen aber jede Sperrklausel bei Deutschen Europa-Wahlen für verfassungswidrig erklärt.

Steffen Große
Bundespressesprecher FREIE WÄHLER – die Unabhängigen
www.freiewaehler.eu
Bundespressestelle
Erich-Ponto-Str. 19 / 01097 Dresden / Haltestelle Regierungsviertel (Bus/Bahn)
Büro Berlin / Luisenstr. 41

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