Startseite BundesländerBaden-Württemberg Zumeldung zu: Drittes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften

Zumeldung zu: Drittes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften

von Frank Baranowski
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(LNP) Der Landesvorsitzende der Liberalen Hochschulgruppen Baden-Württemberg Alexander Schopf zum vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg vorgestellten Entwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes:

„Zuerst wird in 2012 die Anhebung des Verwaltungskostenbeitrags um 50 % durch die grün-rote Landesregierung beschlossen, dann Studiengebühren nur für Nicht-EU-Ausländer ins Spiel gebracht und nun sollen tatsächlich die Hochschulen verpflichtet werden, von jedem Bewerber für die Durchführung des Auswahltests bis zu 100 Euro zu kassieren. Für ein kurzes Gespräch ist das viel Geld, zumal sich die meisten Studenten nicht nur an einer Hochschule bewerben, da eine Bewerbung nicht zwangsläufig zur Zulassung führt. Ich frage mich schon sehr, ob die Grünen mit den zusätzlichen Belastungen für Studenten bezwecken wollen, dass nur noch die Kinder von Luxus-Grünen aus der Stuttgarter Halbhöhenlage studieren können. Grün-rote Politiker sind es doch gewesen, die unter dem Schlagwort der sozialen Gerechtigkeit gegen Studiengebühren gewettert haben. Und nun sollen mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes durch die Hintertür wieder Gebühren für Studenten eingeführt werden. Das passt nicht zusammen.

Die Verwendung des Begriffs Autonomie in dem vorliegenden Papier und der Willen des Wissenschaftsministerium, künftig darüber zu wachen, dass im Hochschulrat der jeweiligen Hochschule „Perspektivenvielfalt“ herrscht, passt nicht zusammen. Es sieht vielmehr danach aus, als wolle das MWK den Hochschulen wieder mehr hineinreden und diese bevormunden. Die LHG ist sich sicher, dass die Hochschulen wissen, was gut für sie ist und autonom Entscheidungen treffen können müssen, um im internationalen Wettbewerb nicht unterzugehen.

Und wie wenn es an Hochschulen keine anderen Probleme gäbe, sollen nun die „Studentenwerke“ in „Studierendenwerke“ umgetauft werden. Änderung der Logos, der Briefbögen, der Werbemittel, der Schilder an allen Gebäuden. Genau so vernichtet die Landesregierung sinnlos Geld. Und wer bezahlt? Wir Studenten.

In der jetzigen Form ist der Anhörungsentwurf noch Lichtjahre von einem brauchbaren Gesetz entfernt. Es darf nicht sein, dass das einzig Gute am Landeshochschulgesetz dessen Abkürzung ist: LHG.“

Alexander Schopf
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