Startseite BundesländerBaden-Württemberg SPD-Generalsekretärin Katja Mast zu den geforderten Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn: Für die SPD Baden-Württemberg gilt: Keine Ausnahmen beim Mindestlohn

SPD-Generalsekretärin Katja Mast zu den geforderten Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn: Für die SPD Baden-Württemberg gilt: Keine Ausnahmen beim Mindestlohn

von Frank Baranowski
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(LNP) Katja Mast: „Menschen müssen von ihrer Hände Arbeit leben können“

SPD-Generalsekretärin Katja Mast hat den von CDU-Landeschef Thomas Strobl geforderten Ausnahmeregelungen beim flächendeckendenden, gesetzlichen Mindestlohn, eine Absage erteilt. „Für uns als SPD gilt: Flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn ohne Wenn und Aber“, so Katja Mast. Die SPD wolle, dass sich Arbeit in Deutschland wieder für alle lohne, so die SPD-Politikerin. „Menschen müssen von ihrer Hände Arbeit leben können – der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro ist hier die richtige Antwort. Das muss im Übrigen auch für Erntehelfer gelten, die eine sehr anstrengende und für unsere Landwirtschaft in Baden-Württemberg enorm wichtige Arbeit leisten“, so Katja Mast. Für die SPD gehe es um Verantwortung und für mehr soziale Gerechtigkeit. Dass es kein Wenn und Aber beim flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn gibt, haben auch die Delegierten auf dem Landesparteitag in Reutlingen am Wochenende beschlossen und der Parteikonvent hat gestern ebenfalls entsprechend Position bezogen. „Und das gilt“, so Katja Mast.

Marten Jennerjahn
Landesgeschäftsführer der SPD Baden-Württemberg
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