Startseite BundesländerMecklenburg-Vorpommern Sechs von zehn der rechtlichen Betreuungen werden in M-V ehrenamtlich geleistet

Sechs von zehn der rechtlichen Betreuungen werden in M-V ehrenamtlich geleistet

von Frank Baranowski
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(LNP) Justizstaatssekretärin Birgit Gärtner dankte symbolisch den mehr als 16.000 Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz: „Ehrenamt ist Herzensangelegenheit“

„Ganz Deutschland trifft der demographische Wandel. Darum steigt Jahr für Jahr die Zahl der Betreuungsfälle bei den Amtsgerichten. Meistens sind es Großeltern, Eltern, aber auch enge Verwandte, die plötzlich ohne Hilfe nicht mehr zurechtkommen. Es ist für viele ein Segen, wenn die eigene Familie in solchen schwierigen Situationen Halt gibt. Im Jahr 2012 wurden in Mecklenburg-Vorpommern von rund 5.800 Erstbestellungen rund 60 Prozent ehrenamtlich betreut“, hob Justizstaatssekretärin Gärtner zur Tagung ehrenamtlicher Betreuer der Caritas in Stralsund hervor.

„In Mecklenburg-Vorpommern werden zurzeit mehr als 16.000 rechtliche Betreuungen ehrenamtlich geführt. Der Einsatz der Betreuer kann gar nicht hoch genug gewürdigt werden. Es freut mich, dass sich viele Familien für ihre Angehörigen informieren, auch zu Vorsorgevollmachten. Denn wer sich für ein Ehrenamt entscheidet, egal ob für die Familie oder die Gemeinschaft, der entscheidet aus dem Herzen heraus. Ich möchte aber auch den Beitrag der Betreuungsgerichte, der kommunalen Betreuungsbehörden und –vereine, der Rechtsanwälte und Notare würdigen. Ohne sie wären Gesellschaftsaufgaben wie die rechtliche Betreuung nicht zu stemmen“, so die Staatssekretärin.

Information:

Die Anzahl der Erstbestellungen in M-V stieg in den Jahren 2008 – 2012 von 5.692 auf 5.810. Der Anteil ehrenamtlicher Erstbetreuungen sank von 63,1 % im Jahr 2008 auf 59,8 % im Jahr 2012. Insgesamt liegt die Zahl der ehrenamtlichen Betreuungen im Land seit 10 Jahren zwischen 16.000 und 18.000. Die aufgewendete Summe für alle Verfahren lag im Jahr 2012 bei rund 24 Mio. Euro. Das Justizministerium informiert dazu im kostenlosen Heft „Das Betreuungsrecht.“

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