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Thüringer Landesregierung in der Pflicht

von Frank Baranowski
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(LNP) „Die Landesregierung darf nicht länger tatenlos zusehen, wie eine Vielzahl von Gemeinden, Städten und Landkreisen finanziell handlungsunfähig wird“, unterstreicht Frank Kuschel, Sprecher für Kommunalpolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Das Land hat den Verfassungsauftrag, so entschied auch das Landesverfassungsgericht 2005, für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen.

Wenn die Landesregierung behauptet, dass nur einzelne Kommunen aus Eigenverschulden in einer Finanzkrise sind, „zeugt dies von einem offensichtlich völligen Realitätsverlust“, so Kuschel.
Die Zahlen widerspiegeln eine andere Situation: nahezu jede zweite Gemeinde konnte 2013 den Haushalt nur durch Zugriff auf die Rücklagen ausgleichen. Diese Rückgriffe sind aber endlich, denn jede vierte Gemeinde verfügt jetzt schon nicht mehr über derartige Puffer. Jede achte Gemeinde kann gegenwärtig wegen fehlender Einnahmen überhaupt keinen Haushalt mehr aufstellen. Und jede neunte Gemeinde ist momentan nicht in der Lage, pünktlich ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. „Zwangsvollstreckungen gegen diese Gemeinden sind keine Lösung.  Notwendig sind sowohl Sofortmaßnahmen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherzustellen, als auch mittelfristige Maßnahmen, um dauerhaft die kommunale Leistungsfähigkeit zu sichern“, unterstreicht Kuschel.

DIE LINKE wird zur kommenden Landtagssitzung hierzu erste parlamentarische Initiativen auf den Weg bringen. „Wenn schon die Landesregierung nicht handelt, ist umso mehr der Landtag als Gesetzgeber in der Pflicht“, betont der Abgeordnete.

Pressesprecherin
Diana Glöckner
Tel.: 0361 – 377 2293
Fax: 0361 – 3772321
gloeckner@die-linke-thl.de

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