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19. Oktober 2024
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Künstliche Befruchtungen: SPD-Fraktion fordert Erhöhung der Kassenleistung auf 75 Prozent für gesetzlich Versicherte

(LNP) Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat in einem Zusatzantrag zu einem Antrag der FDP-Fraktion den Senat gebeten, sich auf Bundesebene für eine Änderung des §27a des SGB V einzusetzen. Der erste bis dritte Versuch einer künstlichen Befruchtung für Eheleute mit unerfülltem Kinderwunsch und medizinischer Indikation soll statt wie bisher mit 50 Prozent zukünftig mit 75 Prozent von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden (siehe Anlage). Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten soll der Bund den Krankenkassen erstatten. Für viele Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ist die assistierte Reproduktion die letzte Hoffnung auf ein Kind. Anders als der von der FDP vorgelegte Antrag spricht sich die SPD-Bürgerschaftsfraktion gegen eine Beibehaltung der jetzigen Gesetzeslage und gegen die Nutzung eines Förderprogramms der Bundesregierung mit Landesbeteiligung aus.

Dazu Martin Schäfer, Fachsprecher Gesundheit und stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender: „Die alte Bundesregierung hat mit dem Förderprogramm einen ergänzenden Förderweg geschaffen und unter den Vorbehalt der finanziellen Beteiligung der Länder gestellt. Die Mehrheit der Bundesländer ist auf dieses systemfremde und bürokratische Modell bisher nicht eingegangen. Eine klare Regelung im SGB V und ein finanzieller Ausgleich der Mehrbelastung durch den Bund ist auch für die betroffenen Paare der einfachere Weg.“

Die aktuelle Situation für Ehepaare, deren Kinderwunsch sich aus medizinischen Gründen bisher nicht erfüllt, ist im Moment recht unübersichtlich. Während Kassenpatienten einen Zuschuss von 50 Prozent erhalten, erstatten private Krankenkassen häufig 100 Prozent – allerdings nur, wenn das medizinische Problem bei ihrem Versicherten selbst liegt. Gesetzlich Versicherte können von ihrer Krankenkasse einen Zuschuss von 50 Prozent erhalten und eine weitere finanzielle Förderung beim Bund beantragen – aber nur, wenn das Bundesland in dem sie leben, sich an dem Förderprogramm des Bundes beteiligt. Ein Teil der gesetzlichen Kassen bietet zudem inzwischen auf freiwilliger Basis eine vollständige Übernahme der Kosten an.“

Schäfer: „Ich rate deshalb betroffenen Paaren, die gesetzlich versichert sind, sich darüber zu informieren, welche gesetzlichen Krankenkassen eine 100-prozentige Kostenübernahme anbieten und gegebenenfalls einen Kassenwechsel in Betracht zu ziehen. Angesichts der komplizierten Fördersituation treten wir für eine klare Regelung im SGB V ein, die den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen auf 75 Prozent erhöht.“

Die Anträge der Grünen und der Linken, die in die Richtung gehen, den Kreis der Leistungsberechtigten unter anderem auf Lebenspartnerschaften und alleinstehende Frauen auszuweiten, erteilte Schäfer eine Absage: „Wir setzen uns für eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare ein. Für alle betroffenen Eheleute gilt heute aber gleichermaßen: Eine künstliche Befruchtung, für die die Kasse eintritt, darf nur bei medizinischer Indikation und mit dem genetischen Material der Eheleute erfolgen. Eine Samenspende Dritter ist bisher nicht vorgesehen. Um zum Beispiel lesbischen Paaren zu helfen, wäre aber eine Ergänzung des Leistungskatalogs um die Samenspende Dritter erforderlich.“

Schäfer abschließend: „Wir wissen, dass der unerfüllte Kinderwunsch für viele lesbische Paare ein großes Thema und Problem ist. Aber die Erweiterung des Leistungskatalogs um die Samenspende Dritter für heterosexuelle und homosexuelle Paare und erst recht für Einzelpersonen wirft weitreichende Fragen zur Reproduktionsmedizin auf, die weit über das aktuelle Thema der Finanzierung hinausgehen und eher auf bundespolitischer Ebene debattiert werden müssen.“

Claas Ricker
Pressesprecher
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Telefon: (040) 4 28 31 – 1386
pressestelle@spd-fraktion.hamburg.de
http://www.spd-fraktion-hamburg.de

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