(LNP) Als „nicht haltbaren Zustand“ bezeichnet der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Preuß, die fehlende Zuständigkeitsregelung zur Bearbeitung von Betreuungsgeldanträgen in Nordrhein-Westfalen. Laut einem Bericht der Westdeutschen Zeitung, werden Anträge für das Betreuungsgeld aufgrund dieser fehlenden geregelten Zuständigkeiten oftmals nicht bearbeitet.
„Minister Schneider ist jetzt gefordert, schleunigst eine rechtskonforme Regelung zu treffen, die das reibungslose Bearbeiten der Betreuungsgeldanträge sicherstellt. Notfalls muss die bestehende Zuständigkeitsverordnung dementsprechend angepasst werden“, erklärt Preuss.
Ebenso gehe die CDU-Landtagsfraktion davon aus, dass Minister Schneider das geltende Bundesrecht selbstverständlich umsetzt, auch wenn er politisch anderer Meinung sei.
Susann Kobienia
Stellvertretende Pressessprecherin
CDU-Landtagsfraktion
Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tel. 0211 / 884 – 2355
Fax 0211 / 884 – 2265
eMail susann.kobienia@landtag.nrw.de