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Schlechte Vergütung von Rechtsreferendaren endlich beenden

von Frank Baranowski
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(LNP) In Hamburg liegt das Gehalt von Rechtsreferendaren nur geringfügig über dem Regelsatz von Hartz IV für alleinstehende Personen und dem Wohngeld. Ein Familienzuschlag, wie in den meisten Bundesländern üblich, wird in Hamburg nicht gezahlt. Insgesamt ist Hamburg damit trotz vergleichsweise hoher Lebenshaltungskosten Schlusslicht bei der Entlohnung seiner Rechtsreferendare, die Differenz zu Spitzenreiter Thüringen beträgt über 300 Euro.

Die CDU setzt sich mit einem Antrag für die Verbesserung der finanziellen Situation der Rechtsreferendare in Hamburg ein und hat eine Anhörung zu diesem Thema durchgesetzt. Nachdem der Senat Überlegungen, die Bezüge der Referendare zu erhöhen, lange nicht für notwendig gehalten hatte, stimmte die SPD-Fraktion nun einer Anhörung im Ausschuss zu und schließt eine finanzielle Besserstellung der Referendare somit offenbar nicht mehr aus.

Die öffentliche Anhörung wird am 21. November um 18 Uhr im Kaisersaal (Rathaus) stattfinden.

Dazu erklärt André Trepoll, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Mich freut, dass bei der SPD ein Nachdenken stattgefunden hat und wir den Referendaren im Ausschuss Gehör verschaffen. Vielleicht lässt sich der SPD-Senat so überzeugen, dass für die eklatante Schlechterstellung der Hamburger Referendare kein Grund ersichtlich ist. Diese übernehmen wichtige Aufgaben in Justiz und Verwaltung bei ausgesprochen schlechter Bezahlung. Die von uns geforderte Prüfung einer Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe ist überfällig.“

Dazu erklärt Lutz Hartel, Vorsitzender des Personalrats der Referendarinnen und Referendare am Oberlandesgericht Hamburg: „Wir begrüßen, dass sich der Justizausschuss der Thematik annimmt und wir Referendare dort zu Wort kommen und unsere Situation verdeutlichen können. Es muss dringend etwas passieren.“

Hintergrund:

Auf dem Weg zum „Volljuristen“, dem Erwerb der Befähigung zum Richteramt, muss nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums ein zweijähriges Referendariat absolviert werden. In Hamburg ist das Rechtsreferendariat als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis ausgestaltet. Die etwa 600 Referendare werden unter anderem in den Hamburger Gerichten und Behörden eingesetzt. Die „Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare“ sieht monatliche Zahlungen in Höhe von 900 Euro brutto vor, eine Summe, die netto nur geringfügig über dem Regelsatz von Hartz IV für alleinstehende Personen und dem Wohngeld liegt. Zudem liegt die letzte Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe bereits fünf Jahre zurück, während die Entgelte im öffentlichen Dienst stiegen. Der Senat führt hingegen an, dass der Staat nicht verpflichtet sei, überhaupt eine Unterhaltsbeihilfe zu zahlen.
 
Julia Wagner
Pressesprecherin
CDU-Bürgerschaftsfraktion
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