Startseite BundesländerHamburg Gericht missbilligt Informationsunterdrückung des Senats gegenüber Abgeordneten

Gericht missbilligt Informationsunterdrückung des Senats gegenüber Abgeordneten

von Frank Baranowski
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(LNP) Das Hamburgische Verfassungsgericht hat einstimmig entschieden, dass der Senat eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) des CDU-Abgeordneten Roland Heintze hätte beantworten müssen, in dem dieser nach dem Inhalt von an die Verwaltung gerichteten anonymen Schreiben gefragt hatte. Damit wurde der Senat im Hinblick auf seine Auskunftspraxis gegenüber Abgeordneten mehr als deutlich gerügt.

Dazu erklärt Dr. Roland Heintze, stellv. Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Das ist eine Klatsche für die SPD. Die deutlichen Worte des Gerichts sollten dem Senat zu denken geben. Mit der Intransparenz und Informationsunterdrückung muss ab jetzt Schluss sein. Es freut mich besonders, dass die Entscheidung einstimmig getroffen wurde. Man kann nur hoffen, dass in den anonymen Schreiben nicht Dinge standen, die den Netzrückkauf in einem anderen Licht hätten erscheinen lassen. Dies werde ich umgehend in Erfahrung bringen.“

Hintergrund:

Die Zahl der Beanstandungen von unzureichend beantworteten Schriftlichen Kleinen Anfragen ist jetzt bereits mehr als doppelt so hoch wie in der gesamten vorangegangenen Wahlperiode.

Julia Wagner
Pressesprecherin
CDU-Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Fon: 040/428 31 – 1367
Fax: 040/428 31 – 2603
E-Mail: julia.wagner@cdu-hamburg.de

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