Startseite BundesländerSachsen CDU-Verkehrsexpertin sieht Fernbuslinien als gesunden Wettbewerb zum Bahnverkehr

CDU-Verkehrsexpertin sieht Fernbuslinien als gesunden Wettbewerb zum Bahnverkehr

von Frank Baranowski
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(LNP) Seit der Öffnung des Fernlinienbusmarktes zum 1. Januar 2013 erfreut sich das Reisemittel in Deutschland einer immer größeren Beliebtheit. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nutzten im ersten Halbjahr mehr als 1,3 Millionen Menschen die Fernbuslinien in Deutschland. Dabei sind die Kunden der neugegründeten Fernbusunternehmen noch unberücksichtigt. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hatte die Zahl der Fernbuslinien im ersten Halbjahr 2013 auf 160 beziffert.

Dazu erklärt Ines Springer, verkehrspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion:

„Ich begrüße die Ausweitung des Fernbusverkehres als zusätzliches komplementäres Angebot zum Fern- und Regionalverkehr auf der Schiene. Der so entstandene Wettbewerb ist erwünscht, sofern er fair und im Interesse der Kunden geführt wird.

Gleichwohl ist zu beachten, dass die Betreiber von Fernbuslinien zahlreiche Vorteile genießen: So muss für Busse keine Kraftfahrzeugsteuer abgeführt werden, wenn sie wenigstens zu 50 Prozent im Linienverkehr eingesetzt werden. Ebenso muss für die Fahrt auf Bundesautobahnen keine Maut entrichtet werden. Der zu tankende Diesel-Kraftstoff wird mit 18,4 Cent je Liter von der Energiesteuer entlastet.

Auch künftig soll der Fernverkehr mit der Bahn konkurrenzfähig zu den neuen Fernbuslinien bleiben. Der Freistaat Sachsen und der Bund investieren deshalb auch weiterhin erheblich in den Infrastrukturausbau der Schienennetze, sodass sich die Angebote auch in Zukunft noch weiter verbessern werden. Die Deutsche Bahn – übrigens selbst bereits vor der Genehmigung zum 1. Januar 2013 mit einer eigenen „Fernbustochter“ einer der größten Fernbuslinienbetreiber – ist aufgefordert, diesen Infrastrukturvorteil künftig wieder für bessere Angebote zu nutzen, um den Fernbuslinien nicht nachzustehen und sich in den Wettbewerb einbringen zu können.“

Zum Hintergrund: Seit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes auf Bundesebene zum 1. Januar 2013 sind in Deutschland Fernbuslinien prinzipiell wieder zugelassen, auch wenn parallel Fernstrecken der Bahn bestehen. Lediglich im Bereich des Nahverkehrs wird der Vorrang des Schienenverkehrs bestehen bleiben, sofern Strecken durch den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) binnen einer Stunde bedient werden oder zwischen den Haltestellen, die durch eine Fernbuslinie bedient werden sollen, nicht mehr als 50 Kilometer liegen.

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