Startseite BundesländerSachsen Experten loben sächsisches Wiederaufbaubegleitgesetz zur Beseitigung von Hochwasserschäden

Experten loben sächsisches Wiederaufbaubegleitgesetz zur Beseitigung von Hochwasserschäden

von Frank Baranowski
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(LNP) Als Reaktion auf die erheblichen Schäden durch das Hochwasser im Juni 2013 im Freistaat, hat die Sächsische Staatsregierung Ende August dieses Jahres den Entwurf für ein Wiederaufbaubegleitgesetz vorgelegt. Darin sollen einzelne Vorschriften des Landesrechts novelliert werden, um den Wiederaufbau zu erleichtern und eine Verbesserung des Hochwasserschutzes zu erreichen. Heute hat dazu im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtages eine Expertenanhörung stattgefunden.

Dazu erklärt Andreas Heinz, Ausschussmitglied und Vorsitzender des Arbeitskreises Ländlicher Raum, Umwelt und Landwirtschaft in der CDU-Landtagsfraktion:

„Im Ergebnis haben fast alle Sachverständige das Gesetz und die darin enthaltenen gesetzlichen Regelungen gelobt. Die enthaltenen Vereinfachungen tragen wesentlich zur Entbürokratisierung bei. Das Ziel, den Wiederaufbau zu erleichtern und zu beschleunigen, wird durch die Gesetzesänderungen befördert.

Insbesondere haben die kommunalen Spitzenverbände den Gesetzesentwurf begrüßt. Nun gilt es die Anhörung noch einmal gründlich auszuwerten und das Gesetz zeitnah im Landtag zu beschließen.“

Andreas Kunze-Gubsch
Pressesprecher
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 I 01067 Dresden
Telefon: +49 (0)351 493-5610 I Fax: +49 (0)351 493-5444
E-Mail: andreas.kunze-gubsch@slt.sachsen.de

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