Startseite BundesländerNordrhein-Westfalen Brockes: FDP begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Garzweiler

Brockes: FDP begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Garzweiler

von Frank Baranowski
0 Kommentare

(LNP) Das Bundesverfassungsgericht hat die Förderung von Braunkohle in Garzweiler gebilligt. Dietmar Brockes, energiepolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichts Karlsruhe zur Zukunft des Tagebaus Garzweiler II.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die von SPD, CDU und FDP getragene energiepolitische Grundentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Notwendigkeit der Braunkohlengewinnung bestätigt. „Noch im Jahr 2050 muss daher trotz des ansteigenden Anteils der Erneuerbaren Energien mindestens die Hälfte der gesicherten Leistung von fossilen Energieträgern wie der Braunkohle bereitgestellt werden“, sagt Dietmar Brockes, energiepolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Das Bundesverfassungsgericht sieht für den Tagebau Garzweiler II weiterhin gewichtige Gemeinwohlgründe, da er die jederzeitige Verfügbarkeit der heimischen Braunkohle für einen sicheren Energiemix gewährleiste.

„Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht erneut unterstrichen, dass es beim Bergrecht einen erheblichen Reformbedarf gibt. Konkret hat es die Rechtsschutzmöglichkeiten für die vom Tagebau betroffenen Anwohner gestärkt“, betont Brockes. Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Enteignungen könnten in Zukunft zeitnah gerichtlich geklärt werden. „Das ist eine substantielle Verbesserung der Rechtsstellung der Betroffenen und der richtige Weg“, sagt Brockes.

„Die FDP begrüßt die Garzweiler-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Richterspruch schafft für das Energieland NRW und für die Menschen im Rheinischen Revier Rechtsklarheit.“ Brockes kritisiert dagegen jedoch die Haltung der Grünen, die gegenüber den Bürgern in den vergangenen Wochen und Monaten Hoffnungen geweckt hätten, die nicht erfüllt werden könnten. „Die Grünen haben die Betroffenen zum Spielball ihrer Anti-Kohle-Politik gemacht. Das ist unlauter“, bemängelt Brockes. Es sei daher ein  sehr gutes Signal, dass das höchste deutsche Gericht dieser Politik mit den Ängsten der Menschen eine deutliche Absage erteilt habe.

Wibke Op den Akker
Pressesprecherin
FDP-Landtagsfraktion NRW
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
T:  0211 8842271
F:  0211 8843632
wibke.op-den-akker@landtag.nrw.de
www.fdp-fraktion-nrw.de

Das könnte dir auch gefallen