Urteil des BGH verhindert willkürliche Vergabe der Energienetze
Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Thomas-Sönke Kluth zum Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Netzvergabe
(lnp) „Der Bundesgerichthof hat mit seinen Urteilen hohe Hürden für die Vergabe der Stromnetzkonzession aufgelegt: Jede Bevorzugung eines städtischen Unternehmens verstößt gegen das Diskriminierungsgebot des Energiewirtschaftsgesetzes. Bei dem Konzessionsverfahren kann sich die Stadt weder auf die im Vergaberecht anerkannten Grundsätze des ,In-House-Geschäfts‘, noch auf ein Konzernprivileg berufen. Die Stadt muss ihre Rollen als Spieler und als Schiedsrichter penibel voneinander trennen. Die Annahme, dass die Struktur der städtischen Hamburg Energienetz GmbH angesichts der engen personellen und organschaftlichen Verflechtungen diesen Anforderungen entspricht, scheint daher mehr als gewagt. Die FDP-Fraktion hat zur Expertenanhörung der Bürgerschaft zum Netzvergabeverfahren am 08.01.2014 einen Sachverständigen des Bundeskartellamts eingeladen, der die Hamburger Situation nach dem Volksentscheid zur Netzpolitik mit Blick auf das BGH-Urteil bewerten wird.“
Alexander Luckow
Leiter Kommunikation der FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft
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