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19. Oktober 2024
Rheinland-Pfalz

Lewentz: Förderprogramm „Ländliche Zentren“ wird ausgeweitet

(LNP) Das Städtebauförderungsprogramm „Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden“ soll ausgeweitet und auch für kooperationsbereite Gemeinden geöffnet werden, die bislang noch nicht zur Förderkulisse der Städtebauförderung gehört haben, wie Innenminister Roger Lewentz mitgeteilt hat. „Das Verbreitern der Förderkulisse ermöglicht einer für die Versorgung des ländlichen Raumes wichtigen Gruppe von Gemeinden, deren Unterstützung bislang an Grenzen gestoßen ist, zukünftig die Möglichkeit, in den Genuss von Städtebauförderungsmitteln zu kommen.  Damit können sie ihren Stadtkern oder ihre Ortsmitte zügig und kontinuierlich sowohl im öffentlichen als auch privaten Raum entwickeln“, so Lewentz.

Im Rahmen des Bund-Länder-Programms sollen kleinere Städte und Gemeinden, die in ländlichen, von Abwanderung oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen liegen, als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge oder in ihrer Funktion als zentrale Orte für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden. Gefördert werden können dann überörtlich zusammenarbeitende oder ein Netzwerk bildende Städte und Gemeinden in funktional verbundenen Gebieten und kleinere Städte in Abstimmung mit ihrem Umland.

Auf dieser Grundlage können dann in Rheinland-Pfalz Kooperationsverbünde gebildet und gemeinsam aus dem Städtebauförderungsprogramm gefördert werden. Dabei kann jede beteiligte Gemeinde im Stadtkern bzw. der Ortsmitte ein Fördergebiet nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ausweisen. Die Kooperationsverbünde sollen aus zwei oder drei Gemeinden mit jeweils mehr als 1000 Einwohnern bestehen. Jede Gemeinde muss über überörtliche Versorgungsfunktionen verfügen, die der Daseinsvorsorge der Region dienen. Mindestens eine Gemeinde hat allerdings die generell geforderten Voraussetzungen der Städtebauförderung zu erfüllen und muss die Funktion eines Grundzentrums haben, das durch einen städtischen Charakter geprägt ist.

„Innerhalb des Kooperationsverbundes ist ein abgestimmtes Entwicklungskonzept als Handlungsleitlinie für den Verbund erforderlich. Für die einzelnen Fördergebiete können von der jeweiligen Gemeinde eigenständige integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte erarbeitet werden“, erläuterte der Minister. Gedacht sei an einen Entwicklungszeitraum von acht bis zehn Jahre.

Die Öffnung des Programmes sei wie die „Zukunftsinitiative Starke Kommunen – Starkes Land“ ein weiterer Baustein in der Strategie, die vom demografischen Wandel betroffenen ländlichen Räume zu stärken, betonte Lewentz. Die Ausweitung solle 2014 und 2015 greifen. Er sehe gute Chancen, in den beiden Jahren jeweils etwa zehn Kooperationsverbünde in das Programm aufnehmen zu können. Interessenten könnten sich an die ADD wenden. Die ADD werde die Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltungen in den nächsten Tagen über die Rahmenbedingungen informieren.

Kerstin Mayer
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