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19. Oktober 2024
Niedersachsen

Familienentlastende Dienste ab 1. Januar neu gefördert

(LNP) Familien, in denen ein Kind mit Behinderung lebt, sind stark belastet. Die Betreuung der Kinder mit einer Behinderung ist für die Eltern häufig körperlich und psychisch sehr anstrengend. Stundenweise oder tageweise können die sogenannten Familienentlastenden Dienste die Betreuung der Kinder mit einer Behinderung übernehmen. Die Eltern können die Zeit nutzen – für sich, für den Partner oder die Partnerin und für die Geschwisterkinder.

„Die Entlastung der Familien, in denen ein Kind mit Behinderung lebt, ist mir wichtig. Die Familien brauchen Unterstützung und Pausen, um ihre Gesundheit zu erhalten und am gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben teilnehmen zu können. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir die Familienentlastenden Dienste weiterhin fördern können“, sagt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt.

Die Familienentlastenden Dienste bieten eine Betreuung und Förderung im Wohnumfeld der Familie oder in anderen Räumlichkeiten an. Die Familienentlastenden Dienste bieten für die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung gesellschaftliche Teilhabe und stärken die Familien.

Das Land fördert mit der zum 1. Januar 2014 neugefassten Richtlinie die Familienentlastenden Dienste. Haushaltsmittel in Höhe von 450.000 Euro stehen dafür in 2014 zur Verfügung.

Heinke Traeger
Pressesprecherin
Niedersächsisches Ministerium für Soziales,
Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
E-Mail: pressestelle@ms.niedersachsen.de
Tel.: (0511) 120-4060
Fax: (0511) 120-4298

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