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19. Oktober 2024
Baden-Württemberg

Netzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Andreas Deuschle MdL: Der Abmahnindustrie muss Einhalt geboten werden

(LNP) „Das Beispiel der massenhaft ungerechtfertigten Abmahnungen im Fall ‚Redtube‘ hat wieder einmal gezeigt, dass unseriöse Geschäftspraktiken in diesem Bereich immer noch an der Tagesordnung sind und rechtliche Grauzonen schamlos ausgenutzt werden, um schnelles Geld zu machen. Diesem Vorgehen muss durch eine klare gesetzliche Regelung endlich Einhalt geboten werden“, sagte der netzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Deuschle MdL.

Die CDU-Landtagsfraktion habe daher schon in ihrem netzpolitischen Papier eine Abkehr von der derzeit vorherrschenden Abmahnindustrie gefordert. „Die Abmahnindustrie setzt mit überzogen angesetzten Streitwerten bewusst auf die Unkenntnis und Unsicherheit der abgemahnten Personen, die oftmals aus Angst vor einem Gerichtsverfahren das Vergleichsangebot bezahlen“, so Deuschle weiter. Den Abmahnungen werde in der Regel ein Streitwert von 10.000 Euro zugrunde gelegt. Die daraus resultierenden Vergleichsangebote lägen zwischen 600 und 1000 Euro. In manchen Fällen sogar bei 2000 Euro. „Es hat sich so in den letzten Jahren eine regelrechte Abmahnindustrie mit anwaltlichen Geschäftsmodellen herausgebildet, bei denen die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern wegen Urheberrechtsverstößen zur Gewinnmaximierung betrieben wird. Hunderttausende solcher Abmahnungen werden jährlich an Internetnutzer verschickt“, erklärte Deuschle.

Im Falle der „Redtube“-Abmahnungen sei hinzugekommen, dass das Gericht die Herausgabe der IP-Adressen gar nicht hätte anordnen dürfen. Denn so habe es sich bei den angeblichen Rechtsverletzungen nicht wie fälschlicherweise angenommen um einen Download über eine Tauschbörse gehandelt, sondern tatsächlich um Streaming, bei dem das Video nicht heruntergeladen und dauerhaft gespeichert werde, sondern lediglich im Zwischenspeicher, dem sogenannten Cache, zwischengespeichert werde. Zum Wesen des Streaming – ob Download oder nicht – stehe noch eine höchstrichterliche und letztlich vom Europäischen Gerichtshof zu treffende Entscheidung an. Eine dauerhafte Kopie beim Nutzer, wie sie etwa beim Download entstehe, sei in der temporären Pufferspeicherung jedoch nicht zu erkennen. Diesen Standpunkt habe auch die Bundesregierung klar eingenommen. „Schon die massenweise Herausgabe der Anschlussinhaber einzelner IP-Adressen ist aus datenschutzrechtlichen Aspekten höchst kritisch anzusehen und auch die hohen Abmahngebühren stehen in keinerlei Verhältnis zu dem entstandenen Schaden“, betonte Deuschle.

Isabel Kling
Pressesprecherin
Telefon (0711) 20 63-819 und -815
Isabel.kling@cdu.landtag-bw.de
Haus der Abgeordneten
70173 Stuttgart

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