Startseite BundesländerHessen Verwaltungsgericht zum Biblis-Beschluss: Presseberichte können formelle Anhörung im Verwaltungsverfahren nicht ersetzen

Verwaltungsgericht zum Biblis-Beschluss: Presseberichte können formelle Anhörung im Verwaltungsverfahren nicht ersetzen

von Frank Baranowski
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(LNP) Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende letzten Jahres die Beschwerde der Landesregierung gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des VGH zum Atommoratorium zurückgewiesen. Die nun veröffentlichte Begründung des Gerichts stellt deutlich klar, dass Presseberichte eine förmliche Anhörung im Verwaltungsverfahren nicht ersetzen können. Dazu erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Ansicht, dass Medienberichte eine formale Anhörung ersetzen könnten, ist unvertretbar. Diese folgenschwere Fehleinschätzung der Landesregierung hatte DIE LINKE im Ausschuss in Anwesenheit des Rechtsanwaltes der Landesregierung thematisiert und kritisch hinterfragt.

Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts ist vernichtend: Das Gericht führt aus, dass nach §28 Abs. 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz die Behörde dem Betroffenen – in welcher Form auch immer – Gelegenheit zur Äußerung zu geben hat.“

Die freie Berichterstattung in den Medien über eine beabsichtigte Verwaltungsmaßnahme sei der Behörde nicht zuzurechnen. Aufgrund der unterlassenen Anhörung im Verwaltungsverfahren  könnte RWE nun auf dem Zivilrechtsweg gegen das Land Hessen erfolgreich sein und einen Entschädigungsanspruch in Millionenhöhe zugesprochen bekommen.

Wissler: „Diese Stümperei ist ein verantwortungsloser Umgang mit Steuergeldern und wirft Fragen auf, wie es zu einer derartigen Fehleinschätzung kommen konnte. Die Antwort auf diese Frage steht noch aus.“

Hinweis:

Dem stenografischen Bericht des Umweltausschusses vom 7. März 2013 ist zu entnehmen, dass DIE LINKE genau bei dem vom Gericht festgestellten, grob fehlerhaften Vorgehen des Ministeriums nachgehakt hat und die Ministerin leider nur ausgewichen ist (siehe Frage von Janine Wissler und die ‚Antwort‘ der seinerzeit zuständigen Ministerin Lucia Puttrich (CDU), S.16 ff – Bericht als pdf als Anhang anbei)

Thomas Klein
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1-3 
65183 Wiesbaden
Tel: 0611 / 350.6079  –  Fax: 0611 / 350.6091
Mail: presse-linke@ltg.hessen.de
Web: www.Linksfraktion-hessen.de

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