(LNP) Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute entschieden, dass ein Referendumsbegehren gegen die von SPD, CDU und GRÜNEN auf den Weg gebrachte Verfassungsänderung zur Verankerung der Fünf-Prozent-Hürde für die Bürgerschaft und der Drei-Prozent-Hürde für die Bezirksversammlungen unzulässig ist. Damit kann die kommende Bezirkswahl im Mai mit der Drei-Prozent-Hürde rechtssicher durchgeführt werden.
Dazu Barbara Duden, Fachsprecherin Verfassung und Bezirke der SPD-Fraktion: „Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist eine wichtige Klarstellung, wann ein Referendum zulässig ist und wann nicht. Die Feststellung bestätigt vollumfänglich unsere Rechtsposition. Damit kann für die kommenden Bezirksversammlungswahlen im Mai die Drei-Prozent-Hürde angewandt werden. Dass einzelne Wählerinnen und Wähler nach der Wahl die Rechtmäßigkeit der Hürde noch einmal überprüfen wollen, ist völlig in Ordnung. Auch einem solchen möglichen Wahlprüfungsverfahren sehen wir gelassen entgegen. Der gemeinsame Gesetzentwurf von SPD, CDU und Grünen war und ist sehr gut begründet. Wir stellen die Funktionsfähigkeit der Bezirksversammlungen sicher und schützen sie vor Zersplitterung.“
Duden forderte alle Beteiligten – Initiativen, Parteien und Fraktionen – dazu auf, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nun gemeinsam für eine hohe Wahlbeteiligung bei den Bezirkswahlen zu werben: „Diese Verantwortung haben wir alle gemeinsam!“
Claas Ricker
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