(LNP) Medienberichten zufolge dürfen die Daten einer vom Staat gekauften Steuer-CD von Fahndern bei Ermittlungen genutzt werden. Das habe der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz gestern entschieden. Dazu sagt die Vorsitzende der Saar-Linken, Astrid Schramm:
„Das ist ein guter Tag für die ehrlichen Steuerzahler, denn die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein.“ Sie bezeichnet den Ankauf von Steuer-CDs als ein „bislang unverzichtbares Mittel im Kampf gegen Steuerbetrug“. Noch vor einigen Jahren gehörte ein Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein zum guten Ton von Menschen, die sich vor der Verantwortung für die Allgemeinheit drückten, so Schramm. Sie nutzten zwar die öffentliche Infrastruktur, für ihre Kinder die Kindergärten oder Schulen, für sich selber Berufs- oder Hochschulen und Universitäten, waren aber nicht bereit, sich an diesen Kosten über ihre Steuern zu beteiligen. „Durch diesen Steuerbetrug waren ehrliche Arbeitnehmer die Dummen, denn ihnen wurden die Steuern gleich vom Lohn abgezogen.“
Schramm weiter: „Gegen Steuerkriminalität hilft jedoch langfristig effektiv nur die Arbeit von ausreichenden Betriebsprüfern und Steuerfahndern. Ein Personalabbau in der Finanzverwaltung der Länder ist somit kontraproduktiv.“
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