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18. Oktober 2024
Saarland

Nach dem Urteil gegen einen 31 jährigen Polizeikommissar

Innenministerin Monika Bachmann und Landespolizeivizepräsident Hugo Müller streben die Entfernung aus dem Dienst an

(LNP) Nachdem das Amtsgericht Saarbrücken gegen einen 31 Jahre alten Polizeibeamten, der heimlich Kolleginnen in der Umkleide gefilmt hatte, am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verhängte, forcieren jetzt das Innenministerium als auch das Landespolizeipräsidium das Disziplinarverfahren gegen den Beamten.

Sowohl die Innenministerin Monika Bachmann als auch der Landespolizeivizepräsident Hugo Müller machten sofort deutlich, dass nun nach dem Abschluss des Strafverfahrens das Disziplinarverfahren mit dem Ziel -Entfernung aus dem Dienst- mit Nachdruck betrieben wird.

Der Beamte hatte in der Zeit von Oktober 2011 bis Oktober 2012 Kolleginnen heimlich in den Umkleideräumen von Polizeidienststellen mittels einer als Kugelschreiber getarnten Minikamera gefilmt und die Aufnahmen auf einem USB-Stick gespeichert. Den Datenträger verlor er im Mai letzten Jahres (2013) auf dem Polizeiparkplatz der Mainzer Straße. Nach Auswertung wurde der Beamte sofort vom Dienst suspendiert, ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Dieses musste ruhen, solange das Strafverfahren gegen den 31 Jährigen lief.

Da das Verfahren mit dem gestrigen Urteil mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr endete, lebt jetzt das Disziplinarverfahren wieder auf. Bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr, wäre der Mann aus dem öffentlichen Dienst entfernt worden.

Die Ministerin als auch der Landespolizeivizepräsident erklären übereinstimmend, dass der Polizeibeamte durch die Verletzung der Intimsphäre seiner Kolleginnen in gröbster Weise gegen Persönlichkeitsrechte, die gerade ein Polizeibeamter schützen soll, verstoßen hat. Das Vertrauensverhältnis zu dem Beamten ist endgültig und auf Dauer zerrüttet. Den teilweise noch heute traumatisierten Opfern kann auf keinen Fall zugemutet werden, dem verurteilten Kommissar noch einmal im Dienst zu begegnen.

Daher kann im Ergebnis nur die Entfernung aus dem Dienst stehen. Bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens bleibt der Beamte suspendiert.

Quelle: Saarland.de – Ministerium für Inneres und Sport

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