Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks und Sozialsenator Scheele: Kein Umzug unter zeitlichem Druck
(lnp) Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) haben gegenüber der Pflegen & Wohnen Hamburg GmbH deutlich gemacht, dass die Behörden einer Nutzung des Pflegeheims Lutherpark für die öffentlich-rechtliche Unterbringung erst zustimmen, wenn den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern attraktive Alternativen zur Unterbringung vorgeschlagen wurden. Zudem müssen bestehende offene Fragen, z. B. hinsichtlich des Baurechts, geklärt werden.
„Ein Umzug in eine neue Umgebung ist insbesondere für ältere Menschen eine schwierige Situation. Eine solche Veränderung kann nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg erzwungen werden. Entsprechende Informationen und Gespräche mit Vorschlägen für Alternativen und die Suche nach Alternativen, die die Wünsche der Betroffenen berücksichtigen, sind dafür eine zwingende Voraussetzung“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.
„Pflegen & Wohnen ist auf die Stadt zugegangen und hat den Standort zur Unterbringung von Flüchtlingen angeboten“, stellt Sozialsenator Detlef Scheele klar. „Wir benötigen zwar Flüchtlingsunterkünfte in der Stadt. Zugleich haben wir aber immer wieder deutlich gemacht, dass es keinen zeitlichen Druck gibt und wir die Gebäude erst dann übernehmen, wenn für alle Bewohnerinnen und Bewohner eine Lösung gefunden wurde.“
Die zuständigen Behörden werden die Einhaltung der festgelegten Pflichten, die an eine Nutzungsänderung geknüpft wurden, genau kontrollieren und weitere Maßnahmen werden mit den Behörden eng abgestimmt. Es gibt in Hamburg rund 17.800 Plätze in Pflegeheimen, davon sind etwa 1.700 nicht belegt. Auch im Radius von drei Kilometern um das betroffene Heim gibt es verschiedene Alternativen.
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