Startseite BundesländerHamburg Vereinbarungen mit vier weiteren Hochschulen / Auch HAW Hamburg, TUHH, HFBK und HfMT erhalten langfristige Finanzierungs- und Planungssicherheit bis 2020

Vereinbarungen mit vier weiteren Hochschulen / Auch HAW Hamburg, TUHH, HFBK und HfMT erhalten langfristige Finanzierungs- und Planungssicherheit bis 2020

von Frank Baranowski
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(LNP) Der Senat hat heute Vereinbarungen mit vier weiteren Hamburger Hochschulen über deren Entwicklung in den kommenden acht Jahren beschlossen. Mit den Vereinbarungen, die den Besonderheiten der einzelnen Hochschulen Rechnung tragen, erhalten die Hochschulen langfristige Planungssicherheit und eine verlässliche Finanzierung.

Der Beschluss umfasst die Vereinbarungen mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW Hamburg), der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH), der Hochschule für bildende Künste (HFBK) sowie der Hochschule für Musik und Theater (HfMT): Anfang August haben das Präsidium der HAW Hamburg und die Wissenschaftsbehörde nach intensiven Verhandlungen eine Vereinbarung über die Entwicklung der HAW Hamburg bis 2020 paraphiert. Mit den Hochschulleitungen der TUHH, der HFBK sowie der HfMT waren im März 2012 entsprechende Vereinbarungen paraphiert worden. Die erste Vereinbarung dieser Art hatte der Senat bereits Ende 2011 mit der Universität Hamburg (UHH) geschlossen.

Der Senat garantiert den Hochschulen eine jährliche Steigerung der staatlichen Zuweisungen bis 2020 um 0,88 Prozent ab dem Jahr 2014. Grundlage ist ein erhöhtes Globalbudget für das Jahr 2013, in das die vollständige Kompensation für die zum Wintersemester 2012 / 2013 abgeschafften Studiengebühren, die Tarifsteigerungen der Jahre 2011 und 2012 und Mittel aus zentralen Titeln einfließen. Darüber hinaus erhalten die Hochschulen zusätzliche Flexibilität in Personalangelegenheiten.

Rücklagen, die von den Hochschulen erwirtschaftet werden, verbleiben bei den Hochschulen. Sie mindern die Finanzierung durch die Stadt in Folgejahren damit ausdrücklich nicht.

Die Hochschulen verpflichten sich im Gegenzug zu bestimmten Leistungen, um auch künftig eine hohe Zahl an Studienanfängerplätzen sowie eine adäquate Zahl an Masterstudienplätzen bereitzustellen. Zudem verpflichten sie sich zu Maßnahmen u.a. in den Bereichen der Weiterbildung, der Forschung, der Internationalisierung und der Gleichstellung. Die Konkretisierung der Leistungszusagen erfolgt in getrennten Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die zwischen der Wissenschaftsbehörde und den jeweiligen Hochschulen getroffen werden.

Die Hochschulvereinbarungen im Wortlaut sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.hamburg.de/hochschulvereinbarungen/

Für Rückfragen:
Behörde für Wissenschaft und Forschung, Pressesprecher
Dr. Alexander von Vogel, Tel: 040/428632322, E-Mail: alexander.vonvogel@bwf.hamburg.de

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