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19. Oktober 2024
Bayern

Heizstrompreise in Bayern kundenfreundlich

(LNP) Die Bayerische Landeskartellbehörde hat die Heizstrompreise der 30 größten Versorger für das Jahr 2013 im Freistaat untersucht. Die Prüfung brachte das Ergebnis, dass keiner der Versorger überhöhte Preise verlangt. Sämtliche Verfahren konnten daher eingestellt werden.

Bereits in den letzten Jahren führte die bayerische Landeskartellbehörde Untersuchungen der Heizstrompreise durch. Über den Verlauf der Jahre entwickelten sich die Preise zunehmend positiv. So haben sich die Margen der Versorger verringert und deren Kalkulationsgrundlagen als weitestgehend korrekt erwiesen. Dennoch sehen sich zahlreiche Heizstromkunden mit steigenden Stromrechnungen konfrontiert. Dies ist vor allem auf die Abgaben und Umlagen beim Strom zurückzuführen, die sich angesichts des naturgemäß hohen Verbrauchs von Heizstromkunden besonders bemerkbar machen.

Trotz der Liberalisierung des Strommarktes herrscht im Bereich des Heizstroms kein nennenswerter Wettbewerb. Hierfür sind geringe Margen, die aufwändige Beschaffungsplanung sowie eine problematische Stromdurchleitung verantwortlich. Bis hier ein Wandel eintritt, ist der Grundversorger aus Sicht der Landeskartellbehörde weiter Monopolist und unterliegt einer kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht.

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Prinzregentenstr. 28, 80538 München, Pressestelle: Katrin van Randenborgh, Christian Faul
Tel.: 089 2162-2290, Fax: 089 2162-2614
E-Mail: pressestelle@stmwi.bayern.de

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