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19. Oktober 2024
Hessen

Sonderausschuss ist nicht das richtige Instrument zur Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen

Holger Bellino: „Regierungsfraktionen werden Expertenkommission zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses einsetzen“

(lnp) Die im Untersuchungsausschussbericht des Bundestags deutlich gewordenen Defizite, insbesondere in der Zusammenarbeit zwischen den Behörden des Bundes und der Länder, müssen behoben werden. Die Hessische Landesregierung ist hier bereits energisch vorangeschritten. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden Maßnahmen zur Reform des Verfassungsschutzes auf den Weg gebracht. Erinnert sei beispielsweise an das Projekt der Neuausrichtung des Verfassungsschutzes, das nun konkretisiert wird“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, heute im Hessischen Landtag.

„Die fachliche und seriöse Aufbereitung der einvernehmlichen Handlungsempfehlungen des Bundestagsuntersuchungsausschusses wird eine wichtige Grundlage sein, um Konsequenzen für die hessische Sicherheitsarchitektur zu ziehen. Wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Landesregierung daher hierzu eine überparteilich besetzte Expertenkommission benennen, um so die Erkenntnisse des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags in die Praxis der Sicherheitsbehörden zu übertragen. Dabei wird der Blick nicht so sehr in die Vergangenheit zu richten sein, sondern auf die Zukunft, um herauszuarbeiten, durch welche Maßnahmen die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden weiter verbessert werden kann“, so Bellino.

„Die NSU-Mordserie wurde durch den Bundestagsuntersuchungsausschuss und wird durch den Prozess vor dem Oberlandesgericht in München gründlich aufgearbeitet. Der Bundestag hat im vergangenen Herbst nach rund eineinhalbjähriger Ausschusstätigkeit und mehr als 100 Zeugenbefragungen an 40 Sitzungstagen einen 1368 Seiten langen Untersuchungsbericht ‚Rechtsterrorismus´ vorgestellt. Jetzt kommt es entscheidend darauf an, die Konsequenzen aus all diesen Ausschüssen, Verfahren und erzielten Ergebnissen zu ziehen, damit sich solche Morde nicht mehr wiederholen und die Sicherheitsbehörden besser aufgestellt werden. Der von der SPD vorgeschlagene Sonderausschuss verfolgt dieses Ziel nicht, sondern soll eine abermalige rückwärtsgewandte Debatte über die Vorgänge führen. Dies wird den Opfern der NSU-Morde und ihren Angehörigen nicht gerecht. Wir lehnen deshalb den Sonderausschuss ab, zumal das Parlament über den Innenausschuss zu jeder Zeit über die Arbeit der Expertenkommission eingebunden sein wird“, erklärte Bellino.

„Eine unabhängige Expertenkommission kann sich sachlich mit den einvernehmlichen Handlungsempfehlungen des Bundestagsuntersuchungsausschusses auseinandersetzen. Dazu gehört, Arbeitsgrundlagen der Sicherheitsbehörden und der Justiz mit in den Blick zu nehmen und die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Bund zukunftssicherer zu gestalten: auch durch ein neues, modernes Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz. Die Expertenkommission kann dabei auf  Vorarbeiten des Hessischen Innenministeriums zurückgreifen und dadurch – ganz im Sinne einer sachorientierten Arbeit und der gewünschten Optimierung – noch schneller zu Ergebnissen kommen“, sagte Bellino.

Christoph Weirich, Pressesprecher
Alexander Kurz, Stellvertretender Pressesprecher
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