19.4 C
New York City
19. Oktober 2024
Bayern

EU-Bankenabwicklungsfonds verursachergerecht ausgestalten:

CDU-Mittelstand fordert Sonderregelung für Sparkassen und Volksbanken

(LNP) Im Vorfeld des CDU-Bundesparteitages fordert der CDU-Mittelstand, den europäischen Bankenabwicklungsfonds verursachergerecht auszugestalten. Einen entsprechenden Antrag wird die Mittelstandsvereinigung auf dem Bundesparteitag stellen. Darin fordert sie, dass sich die Beiträge der Sparkassen und Volksbanken am Risiko ihres Geschäftsmodells sowie ihrer Systemrelevanz orientieren sollen.

„Die Pläne zum europäischen Abwicklungsmechanismus sollen verhindern, dass der Steuerzahler zukünftig für Bankenabwicklungen aufkommen muss. Ebenso wichtig ist aber auch, dass Sparkassen und Volksbanken mit ihren institutseigenen Sicherungssystemen nicht übermäßig belastet werden“, betont der Vorsitzende der MIT-Europakommission Markus Pieper (MdEP).

Nach dem Willen der EU-Institutionen müssen alle Banken in den Bankenabwicklungsfonds einzahlen. „Wir müssen aber für eine gerechte Verteilung sorgen. Sparkassen und Volksbanken sind nicht systemrelevant und betreiben risikoarme Geschäftsmodelle. Dies müssen die Kommission und EU-Finanzminister bei den endgültigen Regeln zur Einzahlung in den Fonds beachten. Auch das Management des Abwicklungsfonds müsse in den Händen der Finanzminister bleiben. Eine vorzeitige Überführung in EU-Gemeinschaftsrecht könne zu voreiligen Finanzzusagen verleiten, was nachteilig für die Wirkung des Fonds sei“, so Pieper abschließend.

Kontakt:
Alexander Schaub
MIT-Bundesgeschäftsstelle  I  Charitéstr. 5 I 10117 Berlin
Telefon 030-220798-17  bzw. 0179 9311815
Telefax 030-220798-19
Mail presse@mittelstand-deutschland.de

Ähnliche Beiträge

Temelin: Zweifel an Sicherheit der Schweißnähte / Grüne fordern Überprüfung der Unterlagen

Frank Baranowski

Für eine unbeschwerte Reise / Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk rät: Ansprüche rechtzeitig sichern und nach der Reise Konten überprüfen

Frank Baranowski

40 Jahre Landesdenkmalrat und Denkmalschutzgesetz in Bayern

Frank Baranowski