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19. Oktober 2024
Hessen

Änderungen beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst Hessen

an alle Haushalte verteilen / Kassenärztliche Vereinigung muss Informationspflicht nachkommen

(LNP) Mit Wirkung zum 1. April 2014 sind einige Änderungen beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) Hessen in Kraft getreten. Bereitschaftsdienstzentralen wurden neu organisiert und auch zusammengelegt. Für eine ganze Reihe von Patienten ist der Weg zur nächsten Bereitschaftsdienstzentrale deshalb weiter als zuvor. Bei den Öffnungszeiten wird stark unterschieden und mancher Anruf bei den bekannten Rufnummern wird deshalb ins Leere laufen. Die ÄBD-Zentralen in Hessen sind dafür über die bundeseinheitliche Rufnummer 116 117 zu erreichen. Faltblätter über die eingetretenen Änderungen sind in vielen Krankenhäusern und Arztpraxen ausgelegt. Auch in Tageszeitungen und Amtsblättern waren Informationen dazu veröffentlicht.

„Alle Versicherten die weder eine Tageszeitung abonniert haben oder sich zufällig in ärztlicher Behandlung befinden, sind von diesen wichtigen Informationen ausgeschlossen“, so der Landesvorsitzende der Freien Wähler Hessen, Walter Öhlenschläger. Die Freien Wähler fordern deshalb die Kassenärztliche Vereinigung Hessen dazu auf, umgehend jeden Haushalt über die eingetretenen Änderungen zu informieren. „Wenn der Ernstfall eintritt und ärztliche Hilfe außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes dringend erforderlich ist, müssen unsere Bürgerinnen und Bürger alle Informationen greifbar haben“, so Öhlenschläger abschließend.

Christian Bachmann
Mitglied des Landesvorstands
Öffentlichkeitsarbeit / Social Media
Christian.Bachmann@fw-hessen.de

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