(LNP) Zum Entschluss des Bundesrates, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Zuständigkeitsregelung für Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnhäusern – die sogenannte Länderöffnungsklausel – abzulehnen, erklärt energiepolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Martin Stümpfig:
„Die Windkraft in Bayern ist vorerst gerettet. Der Bundesrat hält – ebenso wie wir Grüne – die Länderöffnungsklausel für überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende für kontraproduktiv. Das begrüßen wir außerordentlich. Die Entscheidung ist nur konsequent, nachdem sich bei der Anhörung im Bundestag kein einziger Experte für die 10H-Regelung und die Länderöffnungsklausel ausgesprochen hat, die ja auch kein ernsthafter Energiepolitiker für sinnvoll hält. Seehofer konnte sich also mit seiner populistischen, aberwitzigen Politik auf Bundesebene nicht durchsetzen und hat kräftig eins auf die Mütze bekommen. Der 10H-Spuk ist nun hoffentlich vorbei und so besteht endlich wieder Planungssicherheit für all unsere Bürger und Energiegenossenschaften, die auf klimafreundliche Windkraft setzen“
Lena Motzer
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