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19. Oktober 2024
Sachsen

Verfassungsmedaille für zwei CDU-Landtagsabgeordnete

(LNP) Steffen Flath, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion und Marko Schiemann, Vorsitzender des Arbeitskreises „Verfassung, Recht und Europa“ in der CDU-Landtagsfraktion haben heute die Sächsische Verfassungsmedaille verliehen bekommen. Mit der Auszeichnung wurden die beiden Unionspolitiker für ihre besonderen Verdienste um die freiheitliche demokratische Entwicklung des Freistaates geehrt. Flath und Schiemann waren zudem maßgeblich bei der ersten Änderung der Sächsischen Verfassung mit der Aufnahme eines Neuverschuldungsverbotes im vergangenen Jahr beteiligt.

„Ich gratuliere Steffen Flath und Marko Schiemann im Namen der gesamten Fraktion. Es ist eine besondere Ehre, dass gleich zwei Vertreter der CDU-Landtagsfraktion diese hohe Auszeichnung erhalten haben“, sagte der Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Christian Piwarz heute nach der Verleihung.

„Beide Abgeordnetenkollegen haben die Verfassungsmedaille völlig zu Recht erhalten. Marko Schiemann hat vor über 20 Jahren ganz wesentlich an der Erarbeitung der ersten Sächsischen Verfassung, die im Mai 1992 verabschiedet wurde, mitgewirkt. Steffen Flath hat vor zwei Jahren die Initiative für ein verfassungsrechtliches Neuverschuldungsverbot gestartet und damit die erste Verfassungsänderung in Sachsen nach 21 Jahren auf den Weg gebracht“, so Piwarz weiter.

Der Fraktionsvorsitzende hat die Auszeichnung gerne entgegen genommen und sich in diesem Zusammenhang auch bei dem finanzpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion bedankt. „Als Leiter der Arbeitsgruppe „Verfassungsänderung“ hat Jens Michel über ein Jahr lang die nicht immer ganz einfachen fraktionsübergreifenden Verhandlungen moderiert und immer wieder erfolgreich vermittelt“, sagte Steffen Flath.

„Tatsächlich hat der Sächsische Landtag am 10. Juli 2013 Geschichte geschrieben, als 102 von insgesamt 132 Abgeordneten für die Verfassungsänderung gestimmt haben. Bereits seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das Neuverschuldungsverbot in Sachsen in Kraft. Damit ist der Freistaat das einzige Bundesland, in dem bereits verfassungsrechtlich wirksam ist, was der Bund erst ab 2020 vorschreibt. Diese für Deutschland und Europa vorbildliche sächsische Finanzpolitik ist seit Langem ein Markenkern der CDU im Freistaat“, so Flath abschließend.

Marko Schiemann betonte nach seiner Auszeichnung den Wert einer Verfassung. „Jede Verfassung ist das rechtliche Fundament eines Staates. Deshalb sollte man eine Verfassung nicht einfach nach parteipolitischem Kalkül, tagespolitischer Profilierung oder dem allgemeinen Zeitgeist ändern. Die Verfassungsänderung vom vergangenen Jahr brachte keine Einschränkungen bei den Grundrechten, war aber ein wichtiges Signal für die nachfolgenden Generationen. Denn damit ersparen wir unseren Kindern und Enkeln einen immer weiter wachsenden Schuldenberg, ohne dass die sächsischen Kommunen zusätzlich belastet werden. Alle Mehrbelastungen der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise, die der Freistaat zu verantworten hat, werden durch das Land ausgeglichen. Auch die Regelungen beim Finanzausgleichgesetz bleiben unverändert“, betonte Schiemann.

Hintergrund zum Neuverschuldungsverbot:

Die Verschuldung des Freistaates Sachsen betrug 2013 rund elf Milliarden Euro. Hinzu kommt noch eine implizite Verschuldung aus Pensionsverpflichtungen von rund zehn Milliarden Euro sowie ein Gegenwartswert von etwa neun Milliarden aus dem Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets.

Seit 2006 nimmt Sachsen keine neuen Schulden mehr auf. Gleichzeitig tilgt der Freistaat seitdem jedes Jahr rund 75 Millionen Euro alte Verbindlichkeiten.

Mit dem seit diesem Jahr verfassungsrechtlich geltenden Neuverschuldungsverbot ist die Neuaufnahme von Krediten zwar grundsätzlich nicht gestattet, es gibt jedoch einige Ausnahmen: So ist eine Kreditaufnahme im Freistaat Sachsen erst wieder ab einer massiven negativen konjunkturellen Entwicklung möglich. Bei einem Absinken der Steuereinnahmen um drei Prozent oder mehr kann an eine Kreditaufnahme gedacht werden. Diese Kreditaufnahme wäre, bei einer Zweidrittelmehrheit im Parlament, auf 99 Prozent gedeckelt. Gleiches gilt bei der Ausnahme vom Neuverschuldungsverbot bei Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituation. Des Weiteren besteht darüber Konsens, dass sich der Freistaat nicht auf Kosten der Kommunen entlasten wird, um das Neuverschuldungsverbot einhalten zu können.

Andreas Kunze-Gubsch
Pressesprecher
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 I 01067 Dresden
Telefon: +49 (0)351 493-5610 I Fax: +49 (0)351 493-5444
E-Mail: andreas.kunze-gubsch@slt.sachsen.de

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