(LNP) Bei einem dritten landwirtschaftlichen Betrieb im Saarland hat sich der Verdacht auf Rindertuberkulose nicht bestätigt. Die Laboruntersuchungen erbrachten negative Ergebnisse. Die Sperre für den Hof, der vier Mastbullen aus dem zweiten saarländischen Ausbruchsbestand erhalten hatte, wurde daraufhin aufgehoben.
Um die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, wurden bereits in zwei Landwirtschaftsbetrieben die Rinderherden getötet. „Wir sind sehr erleichtert darüber, dass der dritte Kontaktbetrieb nicht betroffen ist. Von einer Entwarnung können wir derzeit aber noch nicht sprechen“, informierte Verbraucherschutzminister Reinhold Jost. Denn gerade hätten die Behörden in Rheinland-Pfalz mitgeteilt, dass aus einem Bestand, in den ein saarländisches Kontakttier aus dem ersten Ausbruchsbetrieb geliefert und auch bereits geschlachtet worden war, zwei Tiere wieder ins Saarland abgegeben wurden. Diese sind also keine direkten Kontakttiere, sondern sie hatten gegebenenfalls Kontakt mit dem ursprünglich saarländischen Kontakttier im rheinland-pfälzischen Betrieb. Eines der Tiere war am 22. Mai schon wieder nach Rheinland-Pfalz zum Schlachten verbracht worden. Das zweite Tier steht im Saarland in einem Mini-Betrieb mit insgesamt 4 Rindern und wurde gestern tuberkulinisiert. Das Ergebnis wird frühestens am Wochenende erwartet. Der Betrieb unterliegt solange der Bestandssperre.
Jost: „Auch wenn hier die Ansteckungsgefahr eher unwahrscheinlich ist, wollen wir doch alle möglichen Risiken ausschließen, um die auch für Menschen gefährliche Seuche auszurotten.“
Nach der Tötung der Herden stehen auf den beiden betroffenen Betrieben noch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an. Diese werden geraume Zeit in Anspruch nehmen – von einigen ist auszugehen –, da nicht nur Stall, Gebäude, Hof und Einrichtungsgegenstände zu reinigen und zu desinfizieren sind, sondern auch Gülle und Festmist. Erst danach wird es für die Tierhalter wieder möglich sein, neue Tiere aufzustallen.
Die Tuberkulose der Rinder ist eine bakterielle Infektion, die durch Mykobakterium bovis oder Mykobakterium caprae ausgelöst wird. Der Erreger ist sehr widerstandsfähig und vom Zeitpunkt der Infektion bis zum Auftreten von Erkrankungssymptomen können Jahre vergehen. Die Krankheit ist eine typische Zoonose, d. h. sie kann vom Tier auf den Menschen oder auch vom Menschen auf das Tier übertragen werden. Tuberkuloseerreger werden in der Regel über die Luft (Tröpfcheninfektion) weitergegeben. Beim Rind tritt die Erkrankung sehr häufig in Form der Lungentuberkulose auf. Die Krankheitsdauer kann über Jahre hinweg unerkannt bleiben, bis sich schließlich klinische Symptome wie Husten, Atembeschwerden, Abmagerung und Leistungsabfall zeigen. In der Regel verläuft die Rindertuberkulose schleichend, und die Tiere bleiben klinisch völlig unauffällig.
Durch die konsequente Bekämpfung der Tierseuche ist Deutschland seit 1997 offiziell anerkannt frei von Rindertuberkulose. Seitdem erfolgtdie Tuberkuloseüberwachung über die Fleischuntersuchung geschlachteter Rinder. Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, werden staatliche Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Diese umfassen nach der Tuberkulose-Verordnung u. a. die Untersuchung aller Rinder des Bestandes, die Tötung und unschädliche Beseitigung von erkrankten Tieren, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie umfangreiche epidemiologische Nachforschungen.
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