Startseite BundesländerMecklenburg-Vorpommern Schweriner wegen Körperverletzung an AfD-Wahlkämpferin verurteilt

Schweriner wegen Körperverletzung an AfD-Wahlkämpferin verurteilt

von Frank Baranowski
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(LNP) Der wegen Körperverletzung an einer Frau angeklagte Sven Z. wurde nun durch das Amtsgericht Schwerin zu zwei Wochen Jugendarrest und der Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. Richter und Staatsanwaltschaft sahen es als erwiesen, dass der Beklagte im vergangenen Bundestagswahlkampf eine Frau am Wahlstand der AfD mit einem Faustschlag ins Gesicht schwer verletzte. Die Gruppe um den Angeklagten hatte bereits Tage zuvor den Wahlkampf der AfD massiv gestört und öffentlich zur Sabotage der Veranstaltungen mittels Wasser- und Farbbomben aufgerufen.

Kurz nach dieser Tat wurde auch der Wahlstand durch einen weiteren polizeilich bekannten Schweriner, Daniel S. eingetreten. Die Ermittlungen gegen diesen Strafttäter laufen noch. Dieses hielt Daniel S. aber nicht ab, auch am 21. Mai 2014 die Wahlkämpfer mit einer 2 Meter langen Holzstange zu bedrohen und zu beleidigen. Die zuvor geschickten jungen Männer, die den Wahlkämpfern unentwegt Konfetti in die Augen warfen, diese massiv bedrängten und beleidigten, konnten abgewehrt werden und wurden von der herbeieilenden Polizei auf Ihrer Flucht in die Marienplatzgalerie gestellt. Strafanzeige und Strafantrag wurde gegen alle drei Täter gestellt. Auch diese Ermittlungen laufen.
 
Im Nordmagazin wurde diesen Straftätern noch eine Plattform geboten, in der sie sich als Opfer aufspielen durften. Den Angreifern um Daniel S. ging es nicht um eine argumentative Auseinandersetzung mit dem Wahlprogramm der AfD, sondern darum, den Wahlkampf zu behindern und zu verhindern, deren Mitglieder und Helfer zu beleidigen und zu verängstigen.
 
Da bereits vor Wochen öffentlich im Internet und auf Flyern zu bundesweiten Angriffen gegen die AfD und auch zu „Hausbesuchen“ bei AfD-Funktionären aufgerufen wurde, hatte der AfD-Landesvorstand den Innenminister Herrn Caffier um Schutz gebeten. Das Innenministerium sah dafür aber keine Veranlassung und lässt den Feinden der Demokratie freien Lauf.

Thomas de Jesus Fernandes
Kreispressesprecher
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