Startseite BundesländerMecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern begrüßt Reform-Vorstoß bei strafrechtlicher Unterbringung

Mecklenburg-Vorpommern begrüßt Reform-Vorstoß bei strafrechtlicher Unterbringung

von Frank Baranowski
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(LNP) Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Fall Mollath hat Handlungsbedarf beim § 63 StGB gezeigt. Der Vorschlag aus Bayern ist gute Diskussionsgrundlage“

„Ich begrüße es, dass Bayern den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 Strafgesetzbuch vorgestellt hat. Die Praxis hat uns gezeigt, dass es hier Reformbedarf gibt. Der Vorschlag ist eine gute Diskussionsgrundlage. Seit dem Fall Mollath ist der Handlungsbedarf für eine Reform des § 63 Strafgesetzbuch unumstritten“, sagte Justizministerin Kuder zur Vorstellung des Entwurfs aus München.

„Ich begrüße es, dass im Entwurf vorgeschlagen wird, eine gestufte Verhältnismäßigkeitsprüfung einzuführen. In diesem Punkt teile ich die Auffassung meines Kollegen aus Bayern, dass bei einer langjährigen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auch regelmäßig bewiesen sein muss, dass vom betreffenden Patienten Straftaten der schweren Kriminalität drohen und Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden könnten“, so Ministerin Kuder. Sie ist in diesem Jahr Vorsitzende der Justizministerkonferenz.

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