(LNP) Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung des Artikels 91b beschlossen, mit dem eine dauerhafte finanzielle Unterstützung der Hochschulen durch den Bund ermöglicht werden soll. Dazu erklärt Angela Freimuth, wissenschaftspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion:
„Wir Liberalen begrüßen die Aufhebung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich, schließlich handelt es sich dabei um die Kopie eines inhaltsgleichen Bundestagsbeschlusses von CDU und FDP aus dem Jahr 2012. Damals scheiterte das Gesetz jedoch am Widerstand der SPD-geführten Länder, ganz besonders Nordrhein-Westfalens, im Bundesrat. Frau Kraft und Frau Schulze haben hier zwei wichtige Jahre verschenkt, in denen die nordrhein-westfälischen Hochschulen von der Aufhebung des Kooperationsverbots hätten längst profitieren können.“
Nadja Kremser
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