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19. Oktober 2024
Saarland

Saarland zieht erste Bilanz zum Anerkennungsgesetz

Geeignetes Instrument der Integration und Arbeitsmarktpolitik

Bisher 419 Anerkennungen seit 2012

(lnp) Seit Inkrafttreten der Gesetze zur „Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ wurden im Saarland seit 2012 insgesamt 419 Anerkennungen ausgesprochen. „Mit dem Anerkennungsgesetz hat die Saarländische Landesregierung für landesrechtlich geregelte Berufe einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf geschaffen“, sagte Sozialminister Andreas Storm.

Nachdem der Bund bereits zum 01.04.2012 ein Anerkennungsgesetz in Kraft gesetzt hat, hatte das Saarland zum 01.12.2012 als zweites Bundesland überhaupt ein Landesgesetz verabschiedet. „Damit erhöhen wir  die Chancen von Menschen mit Migrationshintergrund, egal welchen Aufenthaltsstatus sie haben oder woher sie kommen, in ihrem erlernten Beruf auch bei uns zu arbeiten“, so Storm. Antragstellende können durch die neuen gesetzlichen Möglichkeiten profitieren und ihre Arbeitsmarktsituation verbessern. Das Anerkennungsgesetz bewährt sich damit als geeignetes Instrument der Integration und Arbeitsmarktpolitik.

Das Gesetz garantiert individualisierte Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit, die in der Regel innerhalb von drei Monaten abzuschließen sind. Durch einen Gleichwertigkeitsbescheid werden Potenziale von Menschen mit ausländischen Qualifikationen sichtbar. Da Antragstellungen aus dem In- und Ausland möglich sind, wird nicht nur die Aktivierung inländischer Potenziale, sondern auch die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland verbessert. Auch die Berücksichtigung der Berufserfahrung der Anerkennungssuchenden ist eine der wesentlichen Neuerungen des Anerkennungsgesetzes.

Die statistische Auswertung zeigt, dass die Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes positiv sind. Allein im Jahr 2012 wurden durch die zuständigen Stellen 269 Anträge bearbeitet. Im Jahr 2013 waren es nochmals 259 Anträge. Der überwiegende Teil (91,2 Prozent) der 2012 abgeschlossenen Anerkennungsverfahren und (90,5 Prozent) in 2013 hat zu einer vollen Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen geführt. Besonders groß war das Interesse bei den medizinischen Gesundheitsberufen, insbesondere bei Ärztinnen und Ärzten, Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern, also in den Bereichen, in denen der Fachkräftemangel bereits spürbar ist.

Minister Storm abschließend: „Neben der Anerkennung der Qualifikationen auf formeller Ebene ist es aber auch wichtig, die individuellen Leistungen der zugewanderten Menschen in unserem Land wertzuschätzen. Mit dem Anerkennungsgesetz haben wir einen wesentlichen Schritt hin zu einer echten Willkommenskultur im Saarland gemacht.“

Gemeinsam mit Bundestagspräsidentin a.D. Frau Prof. Dr. Rita Süssmuth und der Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung Frau Cornelia Quennet-Thielen wird Sozialminister Andreas Storm am 07.07.2014 um 13:00 Uhr die Fachtagung „Gleichwertigkeit im Beruf – Chancen für die Integration“ im Kongresszentrum der SHG Kliniken Völklingen eröffnen.

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